Differenzen bei der Messung mit Wasserzählern

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Differenzen bei der Messung mit Wasserzählern treten in der Regel bei jeder Abrechnung von Wasser auf. Begründet werden diese Messtoleranzen durch technische und abrechnungstechnische Abweichungen und führen somit beim Nutzer zur Annahme dass die Abrechnungen, gleich welchem Abrechnungsunternehmen, falsch sind. In der Praxis können Messdifferenzen bis zu 30% ausmachen, sollten aber in der Regel nicht höher als 20% sein. Bei höheren Messdifferenzen, oder nicht erklärbaren Verbräuchen sollte man bei der Suche nach Gründen auch einen Wasserverlust durch Leckagen mit in Betracht ziehen.

Technische Messtoleranzen (Mehrstrahlnassläufer und Einstrahltrockenläufer)

Technische Messtoleranzen innerhalb eines Gebäudes entstehen grundsätzlich bei der Verwendung von Wasserzählern unterschiedlicher Bauart. In der Regel setzen Wasserversorger zur Messung des Gesamtverbrauches sogenannte „Mehrstrahlnassläufer“ ein. In den einzelnen Nutzeinheiten werden i.d.R. „Einstrahltrockenläufer“ verwandt.

Der Mehrstrahlnassläufer zeichnet sich dadurch aus, dass durch Umlenkeinrichtungen im Zähler der zu messende Wasserstrom über mehrere Kanäle auf das Flügelrad gelenkt wird. Minimale Abnahmemengen werden neben der direkten Flügelradanstrahlung, über einen „kleinen“ Kanal zum Flügelrad übertragen und ebenfalls gemessen. Die komplette Technik (Zählergetriebe) ist zusätzlich vom Wasser umspült.

Einstrahltrockenläufer hingegen messen nur die direkte Anstrahlung des Flügelrades im Zähler. Zweifelsohne werden somit Kleinstabnahmemengen nicht Vollendens berücksichtigt (bsp.: defekte WC-Spülung usw.). Weiterhin liegt die Technik dieser Zähler trocken, d.h. vom Wasserfluss getrennt. Hier wird nur das Flügelrad vom Wasser umspült und gibt seine Rotation über eine Magnetkupplung an das Zählergetriebe weiter. Durch die Verwendung von Magnetkupplungen findet zusätzlich eine Anlaufverzögerung des Zählergetriebes statt, was zu Messtoleranzen führen kann.

Schema Nassläufer

Schema Trockenläufer

Einbaulage und Fehlergrenzen

Durch unterschiedliche Einbaulagen von Wasserzählern werden auch unterschiedliche Anlaufverhalten der Zähler erzeugt. So ist beispielsweise im horizontalen Einbau das Anlaufverhalten des Zählers am günstigsten, da hier der Widerstand des Flügelrades (waagerechte Flügelradachsposition) gegen den Wasserstrom am geringsten ist. Sind Wasserzähler vertikal montiert (meist innerhalb der Nutzeinheiten) wird die Anlaufgeschwindigkeit des Zählers gedämpft, was eine geringe Mindermessung zur Folge hat. Dieses Verhalten ist bei allen „Geschwindigkeitsmessern“ gleichermaßen messbar.

Gemäß des deutschen Eichgesetzes müssen Wasserzähler geeicht werden und nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre bei Kaltwasserzählern / 5 Jahre bei Warmwasserzählern) ausgetauscht, bzw. nachgeeicht werden. Damit soll vermieden werden, dass natürlicher Verschleiß der Zähler zu Fehlmessungen führt.
Unterschieden werden hierbei auch die sog. Metrologischen Klassen A,B,C mit den dazugehörigen Eich- und Verkehrsfehlergrenzen der Zähler. Bei zugelassenen Zählern der metrologischen Klasse A, welche i.d.R. innerhalb der Nutzeinheiten verwandt werden, dürfen die Eichfehlergrenzen einen maximalen Fehlerwert im oberen Belastungsbereich von +/- 2%, im unteren Belastungsbereich von +/- 5% haben. Durch die zugelassenen Verkehrsfehlergrenzen (Zähler im eingebauten Zustand) dürfen sich die Fehlergrenzen des Eichgesetzes auf das Doppelte erhöhen. Somit werden in der Praxis Messtoleranzen beim Ergebnis von bis zu +/- 10% geduldet.

Schlupfmengen und Fremdentnahmen

Unter Schlupfmengen bezeichnet man eine minimale Wasserentnahme, welche beispielsweise durch tropfende Wasserhähne, oder undichte Wasserrohrverbindungen hervorgerufen wird. Durch die geringe und langsame Wasserentnahme wird diese vom normalen Einstrahlwasserzähler der Wohnung nicht erfasst (Anlaufgeschwindigkeit des Zählers).

Ein weiterer Fall von Messtoleranzen tritt auf, wenn Fremdentnahmen an nicht ausgerüsteten Zapfstellen getätigt wurden. Häufig finden sich solche "vergessenen" Entnahmestellen bei Waschküchen, Garten-, oder Garagenzapfstellen, aber auch in Heizungsräumen wieder.

Leckagen

Sind nicht erklärbare Differenzen zwischen Hauptwasserzähler und der Summe aller Nutz- (Wohnungs-)wasserzähler aufgetreten, sollte man die Möglichkeit von Leckagen in Betracht ziehen.

Schon eine 1 mm feine Öffnung im Rohrleitungssystem kann einen Wasserverlust von bis zu 41,6 m³ Wasser/Monat nach sich ziehen. Bei einer 3 mm Öffnung kann dieser auf bis zu 351 m³ Wasser/ Monat steigen.

Abrechnungstechnische Messtoleranzen

Nicht alle Differenzen beruhen auf „technischen Fehlern“. In der Praxis trifft man häufig auch auf sehr simple Erklärungen. Zu den meist unerklärlichen Differenzen zwischen Hauptwasserzähler und der Summe aller Einzelzähler zählt die Ablesung derer zu unterschiedlichen Terminen.

Als Beispiel sei hier genannt:

  • Abrechnungsende 31.12. eines Jahres.
  • Ablesung der Hauptwasseruhr durch den Versorger 05.01.
  • Ablesung durch den Messdienst 10.01.

Dieser Fall kann aber noch als relativ unproblematisch angesehen werden, da hier durch den Messdienst alle Zähler zum selben Termin abgelesen wurden und somit der gemessene Gesamtverbrauch noch immer in Relation zur Ablesung der Hauptwasseruhr steht.

Können allerdings vereinzelte Nutzeinheiten am Ablesetag nicht abgelesen werden, oder findet der Ableser defekte, bzw. nicht ablesbare Zähler vor, werden Schätzungen beispielsweise nach dem Vorjahresverbrauch vorgenommen. Somit sind weitere Toleranzen unabdingbar.

Auswirkungen auf die Abrechnung

Durch das Zusammenspiel, oder auch nur das Einzelwirken technischer und, oder abrechnungstechnischer Messtoleranzen wird eine Abrechnung zwischen Haupt- und der Summe aller Einzelwasserzähler nur selten ohne Messdifferenzen aufgehen. Darum werden bei Abrechnungserstellung i.d.R. 2 Verfahren zur Aufteilung des Wasserverbrauches angewandt.

Verfahren 1

Proportionale Ausweisung der Messdifferenz (Kosten) auf die Verbräuche der einzelnen Nutz-(Wohnungs-)wasserzähler.

Dies hat zur Folge, dass der Preis pro m³ Wasserverbrauch in der Kostenart „Kaltwasser“ steigt.

Verfahren 2

Ausweisung der Messdifferenz als Kostenart „Allgemeinwasser“. Somit erhält der Nutzer seine Wasserverbräuche bei der Kostenart „Kaltwasser“ mit dem offiziellen Hebesatz des Wasserversorgers. Die ausgewiesene Messdifferenz „Allgemeinwasser“ kann dann nach anderen Maßstäben umgelegt werden (bsp. nach Nutzfläche).

Die Summierung der Kosten von „Kaltwasser“ und „Allgemeinwasser“ sollten dann wieder der vom Versorger in Rechnung gestellten Gesamtsumme für Kaltwasser entsprechen.

Zu beachten ist aber immer, dass sich die Wasserkosten nicht nur aus dem Kubikmeterpreis, sondern zusätzlich auch aus den Kosten der Wasseraufbereitung, Zählermiete und sonstigen Kosten der Wasservorsorgung zusammensetzen.

 

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