Eichpflicht: Wärmemengenzähler messen thermische Energie (Wärme). Die Anzeige der Wärmemenge erfolgt in Kilowattstunden (KWh), oder Megawattstunden (MWh). Die Einheitenanzeige Joule (J) ist ebenfalls zulässig, wird allerdings nur selten vorgefunden. Wärmezähler werden in die Rohrleitung des Heizungssystems eingebaut und bestehen aus einem Volumenmessteil, zwei Temperaturfühlern und einem Rechenwerk.
Die üblichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, die für private Mieter oder von privaten Vermietern erstellt werden, haben die Charakteristik eines Berechnungsnachweises und sind keine ...