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Nicht immer können von allen Messgeräten die Zählerstände am Ende einer Abrechnungsperiode ermittelt werden. Egal ob ein Mieter auch bei mehrmaligem Versuch nicht angetroffen wird oder ein Messgerät ausgefallen ist. Sie werden von Zeit zu Zeit vor dem Problem stehen, den Verbrauch einzelner Zähler nicht durch eine Ablesung bestimmen zu können. In solchen Situtationen ist die Schätzung des Zählerstandes zum Ende des Abrechnungszeitraumes ein gangbarer und auch in der Heizkostenverordnung vorgesehener Weg, dennoch eine Abrechnung durchführen zu können. ... lesen Sie hierzu mehr in der PDF Datei ... Download PDF-Datei » |
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