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Neuigkeiten

eddi24 wartet mit einer Vielzahl von Neuerungen auf. Die Novelle der Heizkostenverordnung, die mit Abrechnungszeiträumen ab dem 01.01.2009 wirksam wurde, haben wir zum Anlass genommen, den Bereich zur Warmwassertrennung vollständig zu überarbeiten. Es ist jetzt möglich, alle praxisrelevanten Fälle im Sinne der aktualisierten Verordnung abzubilden.

Weiter haben wir uns dem Thema der gemischten Messgeräteausstattung zur Wärmeverbrauchserfassung gewidmet. Der in der Praxis häufig vorkommende Fall, dass neben Heizkostenverteilern ein Wärmemengenzähler zur Erfassung einer Fußbodenheizung zu berücksichtigen ist, konnte bisher nur über das umständliche Verfahren der Nutzergruppentrennung behandelt werden. Neu ist jetzt ein Verbrauchsgruppenkonzept, das eine gemischte Abrechnung ohne Nutzergruppen erlaubt. Damit entfällt das doppelte Anlegen von Wohnungen sowie das häufig praktizierte Doppeltanlegen einer gesamten Liegenschaft wenn auch Nebenkosten abgerechnet werden.

Die Neuerungen werden nachfolgend detailliert beschrieben..

Warmwassertrennung
Die Änderungen hierzu finden Sie im Menü Haus unter dem Reiter Zähler. Wird bei der Erstanlage einer Liegenschaft dieser Punkt erreicht, so hat eddi24 bereits wie gewohnt eine anhand der bisher getroffenen Auswahlen sinnvolle und meist zutreffende Einstellung zur Ermittlung des Kostenanteils für die Warmwasseraufbereitung vorgenommen. Daher wird es in vielen Fällen gar nicht nötig sein, auf den Link „Ermittlung Brennstoffbedarf WW“ zu klicken, um dort zu einer Verfeinerung oder gänzlichen Umstellung des Verfahrens zu gelangen. Möchten Sie dies jedoch tun, so eröffnet sich Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten: Sie können bei der formelbasierten Berechnung verschiedene zusätzliche Faktoren berücksichtigen und einen individuellen Hi-Wert eingeben. Darüber hinaus ist es möglich, den Brennstoffbedarf zur Warmwassererhitzung mittels Wärmemengenzählern zu ermitteln. Hier werden die Fälle unterschieden, ob es einen dedizierten Wärmemengenzähler zur Messung der Energiemenge für das Warmwasser gibt oder ob diese Energiemenge zunächst hilfsweise über eine Formel bestimmt werden muss. In beiden Fällen wird dann das Verhältnis zu einem Gesamtwärmemengenzähler gebildet.

Ist eine Messung weder mit Wasser- noch mit Wärmemengenzählern möglich, so gibt es nach wie vor eine Pauschalermittlung, die gemäß der Novelle jedoch nicht mehr von 18% der einheitlich entstandenen Kosten ausgeht, sondern sich an der Wohnfläche orientiert. Aus Kompatibilitätsgründen ist auch noch das prozentuale Verfahren nutzbar, darf jedoch gemäß Verordnung ausschließlich für Abrechnungen, deren Beginn vor dem 01.01.2009 liegt, angewandt werden.

Gemischte Abrechnung von Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern
Haben Sie ein Haus, das mit Heizkostenverteilern ausgestattet ist und zusätzlich über Wärmemengenzähler zur Abrechnung teilweise vorhandener Fußbodenheizungen verfügt? Wenn ja, wird die Abrechnung für Sie ab sofort viel einfacher.

Im Menü Haus unter dem Reiter Wohnungen finden Sie ein neues Häkchen für Verbrauchsgruppen. Ist dieses Häkchen gesetzt, so haben Sie die Weichen für eine Abrechnung mit gemischter Messgeräteausstattung gestellt. Ihre Liegenschaft wird dann grundsätzlich wie ein mit Heizkostenverteilern ausgestattetes Haus betrachtet. Zusätzlich gibt es jedoch einen Gesamt- Wärmemengenzähler Heizung als Liegenschaftszähler sowie die Möglichkeit in einzelnen Wohnungen zusätzlich zu den Heizkostenverteilern Wärmemengenzähler anzulegen.

Mit dieser Messgerätekonfiguration unterteilt eddi24 Ihren verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten in einen auf die Heizkostenverteiler sowie die Wärmemengenzähler entfallenden Betrag. Dadurch ist es möglich, einen Umlageanteil je Stricheinheit eines Heizkostenverteilers und je KWh oder MWh eines Wärmemengenzählers - den Verbrauchsgruppen - zu bestimmen. Dies wiederum gestattet die korrekte Berücksichtigung beider Messgerätearten in einer einzigen Abrechnung.

Möchten Sie eine solche Liegenschaft, die noch mit Nutzergruppe angelegt ist, auf das neue Verfahren umstellen, so ist Ihnen unser Support gerne behilflich.