Die Nebenkostenabrechnung erlaubt das Abrechnen aller Nicht-Heizkosten rund um das Haus nach frei wählbaren Umlageschlüsseln. Beispiele abzurechnender Kostenpositionen sind Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Gartenpflege, Hausmeistergebühren, Fahrstuhlbenutzung und vieles mehr. Ebenso kann in den Nebenkosten das Kaltwasser abgerechnet werden. Haben Sie jedoch nur Kaltwasserpositionen in der Nebenkostenabrechnung und führen ansonsten eine Heizkostenabrechnung durch, so empfiehlt sich die Abrechnung Plus.
Bitte beachten Sie bei der Nebenkostenabrechnung, dass gemäß gesetzlicher Regelungen nur Kostenpositionen umgelegt werden dürfen, die mietvertraglich vereinbart sind.
Das eddi24 Gebührenmodell orientiert sich an der Anzahl Einzelnutzerabrechnungen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise für Endkunden und verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Kosten für die selbstständige Erstellung einer Nebenkostenabrechnung im Online-Verfahren betragen
Der Gesamtpreis errechnet sich aus der Anzahl Nutzparteien.
Korrekturen (Datenänderung und erneutes Abrechnen) sind innerhalb eines Abrechnungszeitraums kostenfrei. Davon ausgenommen ist eine nachträgliche Erhöhung der Anzahl Nutzparteien. In diesem Fall werden die Mehrkosten je Partei zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei der erstmaligen Abrechnung nach der Umstellung auf einen Folge-Abrechnungszeitraum fallen die regulären Nutzungskosten erneut an.
Bei einem Vierfamilienhaus mit insgesamt einem Nutzerwechsel (5 Nutzparteien) ergeben sich folgende Kosten für die Abrechnung bei eddi24 (völlig unabhängig von der Messgeräteausstattung und -anzahl):
Über den zu zahlenden Betrag erhalten Sie eine Rechnung, die mit der Benachrichtigung der Fertigstellung Ihrer Abrechnung per E-Mail an Sie übermittelt wird und zusätzlich im Downloadbereich abrufbar ist..
eddi24 wartet mit einer Vielzahl von Neuerungen auf: die Novelle der
Heizkostenverordnung, die mit Abrechnungszeiträumen ab dem 01.01.2009 wirksam wird, haben wir zum Anlass ...