EED und eddi24
Klimaschutz ist ein treibendes Thema unserer Zeit.
Neben vielen anderen Maßnahmen soll die Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtline (EED=Energy Efficiency Directive) dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken.
Deutschland hat bis zum 25.10.2020 Zeit, diese Vorgabe durch eine Überarbeitung der Heizkostenverordnung in Kraft zu setzen.
Was bedeutet die Novellierung der EED für den Vermieter?
2020
Bei Neuinstallation neuer Wärmemengenzähler und/oder Heizkostenverteiler in einer Liegenschaft müssen diese fernauslesbar sein. Voraussetzung ist die technische Durchführbarkeit und ein sinnvolles Verhältnis in Bezug auf die erwarteten Energieeinsparungen.
2022
Mieter müssen monatlich Ihre Verbrauchswerte zur Verfügung gestellt bekommen.
2027
Alle Liegenschaften müssen mit fernauslesbaren Zählern ausgestattet sein.
Was bedeutet die EED für Mieter und Vermieter?
eddi24-Vermieter (Verwalter)
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Wenn Sie bereits mit eddi24 abrechnen, müssen Sie aktuell nichts unternehmen! |
Spätestens ab 2027 müssen jedoch alle Zähler auf Funk umgerüstet sein.
Mit eddi24 ist dies problemlos möglich. Für Umrüstung der Zähler auf Funk steht das bundesweite eddi24-Service zur Verfügung. Die eddi24-Software ist jetzt schon dafür ausgerüstet.
Vorteile der Umrüstung auf Funk-Zähler:
- Entfall der manuellen Ablesung.
- Weitergabe der Abrechnungsunterlagen und monats-aktuelle Verbrauchswerte an den Mieter über das Mieterportal.

eddi24-Mieter

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Mieterportal zur Anzeige der Verbrauchswerte jetzt schon verfügbar! |
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Vergleich der Vorjahre mit dem aktuellen Jahr jetzt schon verfügbar! |
Sobald die Liegenschaft auf Funkzähler bis 2027 umgerüstet ist, haben Sie als Mieter weitere Vorteile:
- keine Ablesetermine mehr notwendig.
- Online-Zugriff auf die persönlichen Abrechnungsunterlagen und aktuelle Verbrauchsdaten über das eddi24-Mieterportal.