EED / HKVO 2021 und eddi24
Klimaschutz ist ein treibendes
Thema unserer Zeit.
Neben vielen anderen Maßnahmen soll die
Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtline (EED=Energy Efficiency
Directive) dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken. Deutschland
musste diese Vorgabe durch eine Überarbeitung der Heizkostenverordnung (HKVO) national umsetzen.
Dieser Vorgabe hat der Bundestag am 25. November 2021 zugestimmt und mit der Neufassung der Heizkostenverordnung in Kraft gesetzt.
Was bedeutet die Neufassung der HKVO 2021 für den Vermieter?
2020
Bei Neuinstallation neuer Wärmemengenzähler und/oder Heizkostenverteiler in einer Liegenschaft müssen diese fernauslesbar sein. Voraussetzung ist die technische Durchführbarkeit und ein sinnvolles Verhältnis in Bezug auf die erwarteten Energieeinsparungen.
2022
Mieter müssen monatlich Ihre Verbrauchswerte zur Verfügung gestellt bekommen.
2027
Alle Liegenschaften müssen mit
fernauslesbaren Zählern ausgestattet sein.
Beim Verstoß gegen die Fernauslesbarkeit oder dem Ausbleiben der erforderlichen Mitteilungen kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um 3 Prozent kürzen.
Was bedeutet die HKVO 2021 für Mieter und Vermieter?
eddi24-Vermieter
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Wenn Sie bereits mit eddi24 abrechnen, müssen Sie aktuell nichts unternehmen! |
Spätestens ab 2027 müssen jedoch alle Zähler auf Funk umgerüstet sein.
Mit eddi24 ist dies problemlos möglich. Für Umrüstung der Zähler auf Funk steht das bundesweite eddi24-Service zur Verfügung. Die eddi24-Software ist jetzt schon dafür ausgerüstet.
Mit unserem Gateway Casameta ConnectPro ist die vollautomatische Übertragung der Verbrauchserte von den Funk-Zählern bis in das Abrechnungs-Portal möglich.
Vorteile der Umrüstung auf Funk-Zähler / ConnectPro:
- Entfall der manuellen Ablesung.
- Weitergabe der Abrechnungsunterlagen und monats-aktuelle Verbrauchswerte an den Mieter über das Mieterportal.

eddi24-Mieter

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Mieterportal / Smartphone-App zur Anzeige der Verbrauchswerte |
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Vergleich der Vorjahre mit dem aktuellen Jahr |
Sobald die Liegenschaft auf Funkzähler bis 2027 umgerüstet ist, haben Sie als Mieter weitere Vorteile:
- keine Ablesetermine mehr notwendig.
- Online-Zugriff auf die persönlichen Abrechnungsunterlagen und aktuelle Verbrauchsdaten über das eddi24-Mieterportal.