Gemischte Abrechnung von Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern

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Der in der Praxis häufig vorkommende Fall, dass neben Heizkostenverteilern ein Wärmemengenzähler zur Erfassung einer Fußbodenheizung zu berücksichtigen ist, konnte in eddi24 lange Zeit nur über das umständliche Verfahren der Nutzergruppentrennung behandelt werden.
Inzwischen gibt es ein Verbrauchsgruppenkonzept, das eine gemischte Abrechnung ohne Nutzergruppen erlaubt. Damit entfällt das doppelte Anlegen von Wohnungen sowie das häufig praktizierte Doppeltanlegen einer gesamten Liegenschaft wenn auch Nebenkosten abgerechnet werden.

Wie werden gemischte Wärmemessgeräte in eddi24 gehandhabt?

Im Menü Haus unter dem Reiter Zähler können Sie festlegen, dass Sie sowohl Heizkostenverteiler als auch Wärmemengenzähler verwenden. Ist diese Option gewählt, so haben Sie die Weichen für eine Abrechnung mit gemischter Messgeräteausstattung gestellt. Ihre Liegenschaft wird dann grundsätzlich wie ein mit Heizkostenverteilern ausgestattetes Haus betrachtet. Zusätzlich gibt es jedoch einen Gesamt- Wärmemengenzähler Heizung als Liegenschaftszähler sowie die Möglichkeit in einzelnen Wohnungen zusätzlich zu den Heizkostenverteilern Wärmemengenzähler anzulegen.

Mit dieser Messgerätekonfiguration unterteilt eddi24 Ihren verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten in einen auf die Heizkostenverteiler sowie die Wärmemengenzähler entfallenden Betrag. Dadurch ist es möglich, einen Umlageanteil je Stricheinheit eines Heizkostenverteilers und je kWh oder MWh eines Wärmemengenzählers - den Verbrauchsgruppen - zu bestimmen. Dies wiederum gestattet die korrekte Berücksichtigung beider Messgerätearten in einer einzigen Abrechnung.

Hinweis:

Möchten Sie eine solche Liegenschaft, die noch mit Nutzergruppe angelegt ist, auf das neue Verfahren umstellen, so ist Ihnen unser Support gerne behilflich.

 

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