Handhabung von Heizkostenverteilern mit eddi24

linie

Da bei der Verwendung von einheitsskalierten Heizkostenverteilern die Kenntnis des Gesamtbewertungsfaktors K für eine korrekte Abrechnungserstellung unerlässlich ist, benötigt auch eddi24 diesen Wert (siehe Artikel Heizkostenverteiler abrechnen). Der Erhalt von K kann auf zwei Wegen erfolgen, die sich hinsichtlich ihres Aufwandes stark unterscheiden.

Weg 1 – Verwendung der Gesamtbewertungsfaktoren K aus früheren Ablesequittungen

Liegen Ihnen alte Ablesequittungen vor, so ist i.a. aus diesen für jeden Zähler der Gesamtbewertungsfaktor K ersichtlich und kann unter folgenden Voraussetzungen auch für Abrechnungen mit eddi24 verwendet werden:

  • Die Heizkörper wurden nicht ausgetauscht.
  • Die Heizkostenverteiler wurden nicht ausgetauscht.
  • Sie stimmen der Weiterverwendung des bekannten Wertes von K ausdrücklich zu.

Die ausdrückliche Zustimmung ist erforderlich, da eddi24 bei diesem Weg keine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Korrektheit der verwendeten K-Werte hat. Sie verlassen sich hier auf die korrekte Ermittlung Ihres bisherigen Abrechnungsunternehmens.

Weg 1 erfordert keine Kenntnis von Heizkörperdetails und keine Kenntnis des Typs der montierten Heizkostenverteiler, da das aus diesen Daten zu ermittelnde Resultat K bereits vorliegt. Aus diesem Grund werden Standardwerte für Heizkörper und HKV verwendet.

Unter den genannten Voraussetzungen stellt Weg 1 eine fachlich einwandfreie Möglichkeit zur selbstständigen Abrechnung von Heizkostenverteilern dar. Sie benötigen hierzu keinerlei externen Support durch eddi24 oder eine Partnerfirma und können die Abrechnung in Eigenregie ähnlich schnell erstellen, wie bei Wärmemengenzählern. Geben Sie einfach für jeden HKV den bekannten K-Wert (i. d. R. eine Zahl mit einer Stelle vor dem Komma und drei Nachkommastellen, z.B.: 0,933 oder 1,125) in der zugehörigen Erfassungsmaske ein, mehr ist für eine HKV-Abrechnung gemäß Weg 1 nicht zu tun.

Weg 2 – Neubestimmung der Gesamtbewertungsfaktoren K

Wenn Sie Weg 1 nicht beschreiten können oder möchten, so ist eine Neubestimmung der von Ihnen benötigten Gesamtbewertungsfaktoren K erforderlich. Hierzu ist eine genaue Kenntnis der in Ihrer Liegenschaft eingebauten Heizkörper sowie des Typs der montierten Heizkostenverteiler nötig.

Die Ermittlung dieser Daten, insbesondere der Heizkörperdetails, kann in der Regel nur von einer Fachfirma durchgeführt werden. eddi24 arbeitet hierzu bundesweit mit Partnerunternehmen zusammen, die die benötigten Daten vor Ort aufnehmen und eine Heizkörperbewertung sowie K-Wert Ermittlung vornehmen. eddi24 stellt gerne einen Kontakt zu einer Partnerfirma her.

Weg 1 oder Weg 2?

Eine Entscheidung für Weg 1 oder Weg 2 ist nur bei der Erstanlage einer Liegenschaft zu treffen. Ab der zweiten Abrechnung besteht kein Unterschied mehr, und Sie können in jedem Fall Ihre Abrechnung völlig selbstständig durchführen.

Weg 2 ist zwingend erforderlich, wenn Sie keine K-Werte zur Verfügung haben oder wenn nach der letzten Abrechnung, bei der K-Werte bekannt waren, neue Heizkörper bzw. Heizkostenverteiler montiert wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist Weg 1 unter Zeit- und Kostengesichtspunkten die empfehlenswertere Variante. Unter der Voraussetzung, dass die bei Weg 1 verwendeten K-Werte stimmen, führen Weg 1 und Weg 2 zu identischen korrekten Ergebnissen.

Die Kostensituation

eddi24 trennt zwischen den Preisen für eine Nutzung des Online-Angebotes und den Preisen für sonstige Dienstleistungen. Bei einer Abrechnung von Heizkostenverteilern über Weg 1 entstehen auch bei der Erstabrechnung lediglich Kosten für die Nutzung des Online-Angebotes, da sonstige Dienstleistungen nicht erforderlich sind.

Wird Weg 2 eingeschlagen, so kommen bei der Erstabrechnung folgende Kosten hinzu:

  • Aufnahme der Heizkörperdaten durch ein Partnerunternehmen von eddi24. Dabei kann der Kontakt durch eddi24 hergestellt werden, die Beauftragung erfolgt immer direkt durch Sie.
  • Durchführen der Heizkörperbewertung zur Ermittlung der K-Werte durch das Partnerunternehmen und Weiterleitung der Daten an Sie.

Die Aufnahme der Heizkörperdaten, die Heizkörperbewertung und die Ermittlung der K-Werte rechnen Sie direkt mit dem Partnerunternehmen von eddi24 ab.

Die Kostenseite von Weg 2 stellt sich somit wie folgt dar:

a) Erstabrechnung:

  • Rechnung von einem eddi24 Partnerunternehmen für alle Arbeiten zur Ermittlung der K-Werte.
  • Rechnung von eddi24 für die Nutzung des Online-Angebotes.

b) weitere Abrechnungen:

  • Rechnung von eddi24 für die Nutzung des Online-Angebotes.

eddi24 und Verdunster

Alle obigen Ausführungen gelten gleichermaßen für Verdunster (V-HKV) und elektronische Heizkostenverteiler (E-HKV). Ein Unterschied besteht jedoch im Umfang der Inanspruchnahme externer Unterstützung.
Während Sie E-HKVs spätestens ab der zweiten Periode vollkommen autark abrechnen können, müssen Sie bei Verdunstern für die Ablesung und den Austausch der Ampullen für jede Abrechnung einen Messdienst beauftragen. Die eigentliche Abrechnung kann dann bei eddi24, wie auch bei E-HKVs, erfolgen.

eddi24 arbeitet bundesweit mit Partnern zusammen, die auch die Betreuung von V-HKVs übernehmen. Jedoch widerspricht die stets benötigte externe Unterstützung dem von eddi24 propagierten Grundgedanken der selbstständigen Abrechnungsdurchführung.

Produktskalen

Bei Heizkostenverteilern wird die Verwendung von Einheits- und Produktskalen unterschieden. Bei Einheitsskalen erfolgt die Multiplikation des abgelesenen Wertes mit dem K-Faktor während des Rechengangs. Die Produktskala dagegen berücksichtigt die Heizkörperbewertung und erübrigt eine nachträgliche Korrektur des abgelesenen Wertes. Bei der Verwendung einer Produktskala entspricht der abgelesene Wert bereits dem relativen Verbrauch.

In der Praxis ist die Einheitsskala am meisten verbreitet. eddi24 gestattet jedoch auch das Abrechnen von Heizkostenverteilern mit Produktskala. Hierbei entfällt sogar eine explizite Kenntnis der K-Faktoren. Ähnlich wie bei der Verwendung bekannter K-Faktoren, müssen Sie jedoch ausdrücklich die Verwendung einer Produktskala bestätigen, da eddi24 keine Kontrollmöglichkeit hat.

Messdienstspezifische Heizkostenverteiler

Große Messdienstunternehmen bieten häufig Heizkostenverteiler unter eigenem Fabrikat an. Diese Messgeräte sind meist zu einem Preis erhältlich, der deutlich unter dem Preis unabhängiger Hersteller liegt. Dabei ist es jedoch gängige Praxis, dass Messdienste die K-Werte ihrer eigenen Heizkostenverteiler nicht veröffentlichen. Somit ist der Kunde gezwungen, mindestens eine Abrechnung durch den ausrüstenden Messdienst vornehmen zu lassen, um die K-Werte über die Ablesequittungen zu erhalten. Trotz einer Einsparung beim Messgerätebezug wird dieser Weg aufgrund der Abrechnungskosten oft bereits nach einer Abrechnungsperiode teurer als eine messdienst-unabhängige Geräteausstattung in Verbindung mit der Nutzung des eddi24 Online-Angebotes.

 

Alle Artikel anzeigen

Korbacher Str. 173
34123 Kassel

Google Maps

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: +49 561 701 649 70
Fax: +49 561 701 649 78

Facebook eddi24 /> LinkedIn eddi24 /> Youtube eddi24
© 2004 - 2024 eddi24. Alle Rechte vorbehalten