Gateway ConnectPro

Vollautomatische Übertragung der Verbrauchswerte und Statusinformationen von Funk-Geräten wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler und Rauchmelder bis in die Abrechnungsplattform.
Rüsten Sie jetzt Ihre Liegenschaft mit ConnectPro aus und sparen wertvolle Zeit statt der manuellen Ablesung oder Auslesung durch Walk-By.
Stellen Sie Ihren Mietern ohne weiteres Zutun monatliche Verbrauchswerte (UVI) über die Casameta-App zur Verfügung.

Eigenschaften

  • Automatische monatliche Übertragung der Verbrauchsdaten
  • Vollständige Administration von Zählern und Funkschlüsseln über das Casameta-Portal oder über die Casameta-App
  • Unterstützt eine Vielzahl von Herstellern und Zähler-Typen1
  • Integrierte SIM-Karte mit Laufzeit bis 10 Jahre2
  • Batterie-Laufzeit bis 10 Jahre
  • Verarbeitung von verschlüsselten Verbrauchsdaten3

Anwendungen

  • Bestands-Liegenschaften mit vorhandenen Funk-Zählern können durch Einsatz des ConnectPro ausgelesen und über das Casameta-Abrechnungsportal abgerechnet werden.
  • Neu-Ausstattung von Bestands-Liegenschaften mit neuen Funk-Zählern, wenn alte Zähler ohne Funk vohanden sind4

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** ConnectPro ist nur mit unserem Abrechnungsportal verwendbar.

Die Anfrage ist noch keine verbindliche Bestellung. Wir senden Ihnen ein schriftliches Angebot zu. Wenn Ihnen dieses zusagt, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit allen relevanten Informationen.

1 siehe Liste kompatibler Zähler

2 Laufzeit/Datenvolumen abhängig vom Sendeintervall

3 Sofern ein Zähler nach dem 01.12.22 eingebaut und verschlüsselt ist, muss der Einzel-Schlüssel vom Anbieter mitgeliefert werden. Dieser ist gemäß der neuen Heizkostenverordnung 2021 dazu aufgefordert, Interoperabilität (hier: Kombination verschiedener Hersteller von Zähler und Gateway) zu gewährleisten.

Dort heisst es:
(5) Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel sind und dabei den Stand der Technik einhalten. Die Interoperabilität ist in der Weise zu gewährleisten, dass im Fall der Übernahme der Ablesung durch eine andere Person diese die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung selbst fernablesen kann. Das Schlüsselmaterial der fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung ist dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV

4 Für Neu-Installationen von Zählerausstattung wenden Sie sich an unsere Partner-Unternehmen:

Montage- und Service-Partner