Heizkostenabrechnung selbst erstellen mit eddi24

Schnell. Rechtssicher. Wirtschaftlich.

Werbebanner: Heizkostenabrechnung selbst erstellen

eddi24 vereint langjährige Erfahrung mit moderner Cloud-Technologie.

Schon seit 2003 ermöglichen wir die rechtskonforme Abrechnung auch ohne Vorkenntnisse. Unsere Plattform begleitet Sie Schritt für Schritt von der Erfassung der Verbrauchswerte bis zur fertigen Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Heizkostenabrechnung selbst erstellen – bereits in wenigen Minuten.
Mit manueller Eingabe von Zählerwerten oder automatischer Funkauslesung über ConnectQ und ConnectPro.

Warum sich Selbstabrechnung mit eddi24 lohnt:

Viele Eigentümer und Verwalter sind unsicher, ob sie die Heizkostenabrechnung wirklich selbst erstellen können. Genau dafür wurde eddi24 entwickelt: Sie behalten die Kontrolle, reduzieren laufende Kosten und erhalten trotzdem eine professionelle Abrechnung.

Sofort starten

  • Direkt online registrieren
  • Keine lokale Softwareinstallation
  • Keine langfristige Vertragsbindung
  • Abrechnung erst bezahlen, wenn sie erstellt wird

Ideal für den Einstieg
ohne großes Risiko.

Professionell abrechnen

  • Liegenschaft, Wohnungen und Mieter strukturiert erfassen
  • Ablesewerte manuell oder automatisch übernehmen
  • Kostenpositionen transparent eintragen
  • Fertige PDF-Abrechnung sofort herunterladen

Auch für Anfänger klar geführt und nachvollziehbar.

Zukunftssicher erweitern

  • Connect-Gateways für Funkzähler
  • UVI-Mieterportal
  • Zähler-Monitoring
  • Messgeräte-Service mit Montageoption

Starten Sie einfach –
erweitern Sie später nach Bedarf.

Der entscheidende Vorteil: eddi24 ist nicht nur ein Abrechnungsprogramm, sondern eine vielseitige Plattform für Selbstabrechnung, Funktechnik, Unterjährige Verbrauchsinformation, Gateway, Monitoring und Messgeräte-Service.

Welches Szenario passt zu Ihrer Liegenschaft?

eddi24 funktioniert flexibel: Sie können mit vorhandener analoger Messtechnik starten, vorhandene Funktechnik weiter nutzen oder Ihre Liegenschaft sofort vollständig auf die neuen Anforderungen der HKVO ab 2027 vorbereiten.

Einfach starten –
auch mit älteren Messgeräten ohne Funktechnik

Ihre Liegenschaft verfügt noch über ältere HKVs, Wasser- oder Wärmezähler ohne Funk? Trotzdem können Sie bereits jetzt mit der Selbstabrechnung starten.

  • Manuelle Eingabe der Ablesewerte
  • Ideal für kleine WEGs und Bestandsgebäude
  • Kein sofortiger Austausch der Geräte notwendig
  • Schrittweise Modernisierung möglich

Sie können zunächst mit der bestehenden Ausstattung abrechnen und später Zähler gezielt erneuern.

Vorhandene Funktechnik über Connect-Gateway weiter verwenden

Einige Zähler senden bereits per Funk, andere müssen eventuell noch manuell abgelesen werden? eddi24 kann beide Wege kombinieren.

  • Bestehende Messtechnik weiterverwenden
  • ConnectQ oder ConnectPro einsetzen
  • Funkwerte automatisch übernehmen
  • Manuelle Werte ergänzen

So modernisieren Sie Ihre Liegenschaft ohne unnötigen Komplettaustausch.

HKVO-2027-bereit mit Gateway, UVI und Messgeräteservice

Sie möchten die Liegenschaft vollständig auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereiten? Wir verbinden Funktechnik, Gateway, UVI und Abrechnung.

Empfohlene HKVO-Lösung!
  • Messgeräte-Service mit Montageoption
  • Vorhandene Funktechnik weiter nutzbar
  • Veraltete Geräte gezielt ersetzen
  • Gateway-Integration über ConnectQ oder ConnectPro
  • UVI-Bereitstellung für Mieter

Alles aus einer Hand:
Abrechnung, Funktechnik, Gateway, UVI und Geräteservice.

UVI wird zum entscheidenden Thema

Die unterjährige Verbrauchsinformation ist ein zentraler Bestandteil der modernen Heizkostenabrechnung und wird bei fernablesbarer Messtechnik gesetzlich relevant.

Mit der eddi24 Connect-Plattform können Verbrauchswerte automatisiert erfasst und den Nutzern digital bereitgestellt werden – direkt über das Mieterportal.

  • Gateway-Integration
  • Automatische Funkauslesung
  • Digitale UVI-Bereitstellung
  • Monatliche Verbrauchsinformationen
  • Keine lokale Abrechnungssoftware notwendig

Viele Abrechnungslösungen bieten bis heute keine integrierte UVI-Bereitstellung.
Beim Vergleich von Angeboten sollte daher immer geprüft werden, ob eine gesetzeskonforme UVI-Lösung tatsächlich enthalten ist.

Unterjährige Verbrauchsinformation
Wie funktioniert die Abrechnung?

Ohne Funktechnik

1

Kostenlos registrieren

Die Registrierung ist unverbindlich. Sie können eine kostenlose Probeabrechnung erstellen.

2

Liegenschaft, Wohnungen und Mieter anlegen

Sie legen Ihr Objekt, die Wohnungen, Nutzer bzw. Mieter sowie die vorhandenen Zähler einmalig im System an.

3

Verbrauchswerte ablesen

Die vorhandenen Messgeräte werden wie bisher manuell abgelesen. Anschließend tragen Sie die Werte direkt in die Abrechnung ein.

4

Kostenpositionen eintragen

Sie erfassen Brennstoffkosten, Heiznebenkosten und weitere umlagefähige Positionen.

Abrechnen

Die fertige Abrechnung steht innerhalb weniger Minuten als PDF bereit. Korrekturen innerhalb des Abrechnungszeitraums sind kostenlos möglich.

Mit Connect-Funksystem

1

Kostenlos registrieren

Sie starten unverbindlich und können die Plattform zunächst kostenlos testen.

2

Liegenschaft, Wohnungen und Mieter anlegen

Sie erfassen Objekt, Wohnungen, Nutzer bzw. Mieter und ordnen bereits vorhandene Funkzähler den Einheiten zu.

3

Connect aktivieren

Das Gateway wird in der Liegenschaft aufgestellt und per Aktivierungscode mit Ihrem Konto verbunden.

4

Funkwerte übernehmen

Funkwerte werden automatisch übertragen. Noch nicht funkfähige Zähler können weiterhin manuell ergänzt werden.

5

Kostenpositionen eintragen

Sie erfassen die umlagefähigen Kostenpositionen und prüfen die übernommenen Verbrauchswerte.

UVI und Abrechnung bereitstellen

Verbrauchsinformationen werden über das Mieterportal bereitgestellt. Die fertige Abrechnung steht als PDF zur Verfügung.

Warum rechnet sich Selbstabrechnung oft bereits im ersten Jahr?

Die Kosten der Heizkostenabrechnung und der Verbrauchserfassung können grundsätzlich als Heiznebenkosten auf die Nutzer umgelegt werden. Dadurch erhält der Vermieter seine Ausgaben regelmäßig über die Abrechnung zurück.

Besonders wirtschaftlich ist der Ansatz, wenn keine dauerhaften Objekt-Abos abgeschlossen werden müssen, sondern die Abrechnung immer dann bezahlt wird, wenn sie tatsächlich erstellt wird.

eddi24

  • Abrechnung je Nutzung
  • PDF sofort verfügbar
  • UVI optional integrierbar
  • Gateway und Funktechnik möglich
  • Messgeräte-Service verfügbar

Typische Alternativmodelle

  • meist laufende Objekt- oder Plattformgebühren
  • UVI nicht immer enthalten
  • Messgeräteservice nicht immer Bestandteil
  • häufig weniger flexibel bei Zähler-Mischbestand
Wie setzen sich die Abrechnungskosten zusammen?

Die Kosten der Abrechnung werden anhand der Anzahl von Nutzern innerhalb des Abrechnungszeitraums ermittelt. Als Nutzer gilt jede Partei, für die eine Einzelabrechnung erstellt wird: alle Mieter bzw. Eigentümer, die während dieses Zeitraums im Haus gewohnt haben, sowie alle Leerstände.

Beispiel: Ein Haus mit drei Wohnungen ohne Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums wird mit 3 Nutzern berechnet.
Das selbe Haus mit zwei Mieterwechseln während des Abrechnungszeitraums wird mit 5 Nutzern berechnet.

Bei Liegenschaften, die mit Funkzählern ausgestattet sind, kommen zusätzlich jährliche Kosten für die Bereitstellung des Mieterportals hinzu. Diese Kosten fallen einmal pro Liegenschaft an und werden nicht mit der Anzahl der Nutzer multipliziert.

Beispiel 1: Für ein Haus mit drei Nutzern wird nur die Heizkostenabrechnung und Kaltwasser ohne weitere Nebenkosten abgerechnet. Die Verbrauchswerte werden manuell abgelesen.
Die in Rechnung gestellten Kosten ergeben sich wie folgt: 3 x Preis HK-Plus.

Beispiel 2: Für ein Haus mit drei Nutzern wird sowohl die Heiz- als auch die Nebenkostenabrechnung erstellt. Zusätzlich wird ein Connect Gateway genutzt, um Funkzähler auszuwerten und das Mieterportal bereitzustellen.
Die in Rechnung gestellten Kosten ergeben sich wie folgt: 3 x Preis HK + 3 x Preis NK + Preis UVI.

Der Preis, der pro Nutzer berechnet wird, hängt von der Art der Abrechnung ab und kann unter Produkte und Preise eingesehen werden.

Die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie die Bereitstellung des Mieterportals sind vollständig auf die Mieter umlagefähig. Die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung können hingegen nur umgelegt werden, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist.

Was brauche ich für die Selbstabrechnung?

Für die Nutzung von eddi24 benötigen Sie lediglich einen Computer oder ein Tablet mit Internetanschluss. Die Plattform wird direkt über den Browser bedient.

Wenn Funkmessgeräte vorhanden sind oder nachgerüstet werden, kann ein Connect Gateway eingesetzt werden. Dieses überträgt die Verbrauchswerte in die eddi24-Plattform.

Muss ich meine Zähler zwingend über Funk ablesen?

Die eddi24-Plattform unterstützt sowohl die manuelle Eingabe von Ablesewerten als auch die automatische Übernahme von Funkwerten.

Für die Zukunft ist jedoch wichtig: Fernablesbare Messtechnik und UVI gewinnen durch die erneuerte Heizkostenverordnung erheblich an Bedeutung. Wer heute modernisiert, sollte daher die spätere Funk- und UVI-Fähigkeit direkt mit einplanen.

Ich möchte auf Funk umrüsten. Wo erhalte ich die Messgeräte?

Über den eddi24-Messgeräte-Service erhalten Sie eine moderne Gesamtlösung: geeignete Funkmessgeräte, Gateway-Anbindung und Abrechnungsplattform aus einer Hand.

Je nach Liegenschaft können Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler, Rauchwarnmelder und Gateways eingesetzt oder nachgerüstet werden.

Bei Nutzung des Messgeräte-Service kann eddi24 attraktive Nachlässe auf die Abrechnung gewähren.

Kann ich vorhandene Funkzähler weiterhin nutzen?

Ja, viele vorhandene Funkzähler können mit der eddi24 Connect-Plattform weiter genutzt werden. Dort, wo noch keine Funktechnik vorhanden ist, können Werte zunächst manuell eingetragen oder später Geräte gezielt ersetzt werden.