Die Kosten der Abrechnung werden anhand der Anzahl von Nutzern innerhalb des Abrechnungszeitraums ermittelt.
Als Nutzer gilt jede Partei, für die eine Einzelabrechnung erstellt wird: alle Mieter bzw. Eigentümer, die
während dieses Zeitraums im Haus gewohnt haben, sowie alle Leerstände.
Beispiel: Ein Haus mit drei Wohnungen ohne Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums wird mit 3
Nutzern berechnet.
Das selbe Haus mit zwei Mieterwechseln während des Abrechnungszeitraums wird mit 5 Nutzern berechnet.
Bei Liegenschaften, die mit Funkzählern ausgestattet sind, kommen zusätzlich jährliche
Kosten für die
Bereitstellung des Mieterportals hinzu. Diese Kosten fallen einmal pro Liegenschaft an und werden nicht mit
der Anzahl der Nutzer multipliziert.
Beispiel 1: Für ein Haus mit drei Nutzern wird nur die Heizkostenabrechnung und Kaltwasser ohne weitere
Nebenkosten abgerechnet. Die Verbrauchswerte werden manuell abgelesen.
Die in Rechnung gestellten Kosten ergeben sich wie folgt: 3 x Preis HK-Plus.
Beispiel 2: Für ein Haus mit drei Nutzern wird sowohl die Heiz- als auch die Nebenkostenabrechnung
erstellt. Zusätzlich wird ein Connect Gateway genutzt, um Funkzähler auszuwerten und das Mieterportal
bereitzustellen.
Die in Rechnung gestellten Kosten ergeben sich wie folgt: 3 x Preis HK + 3 x Preis NK + Preis UVI.
Der Preis, der pro Nutzer berechnet wird, hängt von der Art der Abrechnung ab und kann
unter Produkte und Preise eingesehen werden.
Die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie die Bereitstellung des
Mieterportals sind vollständig auf die Mieter umlagefähig. Die Kosten für die Erstellung der
Nebenkostenabrechnung können hingegen nur umgelegt werden, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist.