Nach Mietrecht ist der Vermieter dazu verpflichtet, seinen Mietern eine Heizkostenabrechnung in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Als Grundlage gilt die Heizkostenverordnung 2021 (HKVO 2021).
Die Heizkostenabrechnung umfasst folgende Kostenarten:
- Heizkosten (Erwärmung der Wohnräume)
- Warmwasserkosten (Erwärmung des Brauchwassers)
- Heiznebenkosten (z.B. regelmäßige Wartungskosten)
Die Heizkostenabrechnung ist ein eigenständiges Dokument, das einen Bestandteil der gesamten Betriebskostenabrechnung darstellt. Durch die Bereitstellung soll die separate Abrechnung der Heizkosten für den Mieter nachvollziehbar und nachprüfbar dargestellt werden.
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