Frage #
Ich habe eine Erdwärmepumpe, die mit Strom betrieben wird. In jeder Wohneinheit ist ein Wärmemengenzähler für die Heizung und ein Warmwasserzähler für das Warmwasser vorhanden. An der Wärmepumpe ist sowohl ein Wärmemengenzähler für die Heizung als auch ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser vorhanden.
Wie kann ich die unterschiedlichen Arbeitszahlen für Heizung (6,6) und Warmwasser (5,0) in der Abrechnung berücksichtigen?
Antwort #
Es gibt derzeit keine Möglichkeit, verschiedene Arbeitszahlen zu berücksichtigen. Die Verhältnisbildung zur Ermittlung des Kostenanteils für Warmwasser findet ausschließlich über die mittels Wärmemengenzähler gemessenen Verbrauchswerte ohne Berücksichtigung des diesen Werten zugrundeliegenden Energiebezugs statt.
Wenn Ihnen die Kosten, die für die Wassererwärmung tatsächlich entstanden sind, bekannt sind, besteht die Möglichkeit diese, wie hier beschrieben, als Heiznebenkosten einzutragen.