Frage #
Kann ich ein Zweifamilienhaus ohne Zähler über Casameta zur Abrechnung bringen?
Antwort #
Die Erstellung einer Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung Ihres Zweifamilienhauses ohne Messgeräte ist in Casameta nur dann zulässig, wenn Sie als Eigentümer eine Wohnung des Objektes selbst bewohnen.
Die maßgebliche rechtliche Grundlage ist § 2 HeizkostenV: „Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.“
Das bedeutet:
- Bei einem Zweifamilienhaus mit einer vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung können Vermieter und Mieter vereinbaren, von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abzuweichen.
- Dann ist auch eine Abrechnung ohne Verbrauchserfassung (also ohne HKV, WMZ usw.) möglich, beispielsweise nach Wohnfläche.
- Sind hingegen beide Wohnungen vermietet, gilt die Heizkostenverordnung grundsätzlich vollumfänglich und eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist erforderlich
