Frage #
Es sind weder Heizkostenverteiler (HKV) noch Wärmemengenzähler (WMZ) vorhanden. Kann ich dennoch abrechnen?
Antwort #
Wenn weder Heizkostenverteiler noch Wärmemengenzähler vorhanden sind, bleibt nur eine Abrechnung nach Fläche oder Personen. Dies wird unter dem Menüpunkt „Haus / Abrechnung“ im Unterpunkt “Aufteilung der Kosten” eingestellt.
Ab dem 01.01.2027 ist diese Abrechnungsform nach HKVO 2021 nicht mehr zulässig.