Frage #
Ich habe eine Schätzung am Boilerzähler vorgenommen. Kann ich dies auf der Abrechnung ausweisen?
Antwort #
Für Liegenschaftszähler kann die Art der Verbrauchsermittlung nicht direkt im Programm angegeben werden. Sie können über eine Schätzung des Boilerzählers aber durch einen zentralen Hinweistext auf den Abrechnungsunterlagen informieren. Ein solcher Freitext kann unter “Haus / Extras” eingegeben werden.
Eine Schätzung des Verbrauchs berechnungsnotwendiger Zähler ist nach § 9a HKVO nur legitim, wenn eine genaue Erfassung aus zwingenden Gründen nicht möglich war.
