Frage #
Ich bin Besitzer eines Zweifamilienhauses, in dem ich selbst eine der Wohnungen bewohne. Muss ich trotzdem HKVO-konform abrechnen und somit ab dem 01.01.2027 vollständig auf Funkzähler umsteigen?
Antwort #
In einem Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, findet die Heizkostenverordnung gemäß § 2 HKVO grundsätzlich keine Anwendung.
Daher besteht in diesem Fall weder die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung noch zur Ausstattung mit fernablesbaren Messgeräten oder zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation.
