Achtung: ab 2027 werden Funkzähler zur gesetzlichen Pflicht!

Vermieter aufgepasst! Ab dem 01.01.2027 sind Sie verpflichtet, Ihre Liegenschaften mit fernablesbaren Zählern für den Wärme- und Warmwasserverbrauch auszustatten. Dies wurde in der 2021 in Kraft getretenen Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen. Grundlage ist die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018.  Sie ist Teil des fortlaufenden Engagements, die CO2-Emissionen der EU-Mitgliedstaaten drastisch zu reduzieren und somit das bis 2030 gesetzte Ziel einer 40-prozentigen Reduktion in Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Heizungssysteme spielen beim Energiewandel eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ungefähr ein Drittel des gesamten CO2-Austoßes der Europäischen Union wird von Gebäuden verursacht. Um diesen Anteil zu senken, soll allen Nutzern von Wohn- und Gewerbeeinheiten die Möglichkeit gegeben werden, ihren Verbrauch genau nachzuverfolgen und mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Ein Verständnis für das eigene Heizverhalten deckt unnötig hohe Verbräuche auf und schafft Anreiz, diese zu reduzieren. Dies spart dem Nutzer unnötige Kosten und schont unsere Umwelt. Zusätzlich erhalten Sie als Vermieter die Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Objektes detailgenau zu erfassen und damit eventuelle Problemzonen zu erkennen.

Um die hierfür notwendige Unterjährige Verbrauchsinformation (kurz: UVI) möglich zu machen, bedarf es monatlicher Verbrauchsdaten, wie sie durch Funkzähler übermittelt werden. Daher ist es bereits seit dem 01. Dezember 2021 Pflicht, bei der Anlage neuer Messsysteme ausschließlich fernablesbare Technik zu verwenden. Analoge Zähler dürfen im Augenblick nur noch als Ersatz für defekte Zähler in bereits bestehenden Systemen verbaut werden (§ 5 Abs. 2 HKVO). Solche bereits vorhandene Messtechnik darf aber nicht auf Dauer verbaut bleiben. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf Funkzähler geht nur noch bis Ende 2026. Ab Anfang des Jahres 2027 sind Funkzähler offiziell für alle Gebäude vorgeschrieben (§ 5 Abs. 3 HKVO).

Ausgenommen davon sind nur Sonderfälle nach § 11 HKVO und Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt. Im letzteren Fall findet die Heizkostenverordnung grundsätzlich keine Anwendung.

Damit Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen problemlos gerecht werden können, haben wir unser Casameta-Portal von Grund auf für die Nutzung von Funkzählern aufgebaut. Mit unseren Gateways werden die Zählerdaten aus Ihrer Liegenschaft direkt nach Casameta übertragen und können dort bequem per Knopfdruck in die Abrechnung übernommen werden. Sie bleiben unabhängig von Messdiensten und reduzieren dennoch Ihren Eigenaufwand auf ein absolutes Minimum!

Sie sind von der Änderung betroffen und haben noch keine Funkzähler einbauen lassen? Unsere zuverlässigen Montagepartner arbeiten überregional und sind gern für Sie da!

Zählerportal – Alle Geräte im Griff

Erhalten Sie alle Verbrauchswerte aus Ihrer Liegenschaft über unser ConnectPro-Gateway, externe Gateways Sontex/Engelmann/Qundis über unser ConnectX oder Dateien, die Sie selbst hochladen wollen über unser ConnectV.

Mieter-App mit UVI

Seit dem 1.1.2022 sind Sie verpflichtet, Ihren Mietern eine unterjährige Verbrauchsinformation (kurz UVI) zur Verfügung zu stellen.

Mit der kostenlosen Mieter-App können Sie jederzeit kontrollieren, wie viel Sie verbraucht haben – und unnötige Kosten sparen, indem Sie Ihren Verbrauch gezielt reduzieren!

Wie lese ich meine Heizkostenverteiler selbst ab?

Moderne elektronische Heizkostenverteiler (HKV) haben ein Display, das zyklisch unterschiedliche Daten anzeigt. Alle nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich an dem weitverbreiteten HKV Qundis Q caloric 5.5, sind aber sinngemäß auch auf viele andere elektronische HKV übertragbar. Welchen der angezeigten Werte Sie benötigen hängt davon ab, ob

  • Ihre Heizkostenverteiler stichtagsprogrammiert sind oder nicht
  • Sie eine Hauptablesung oder eine Zwischenablesung durchführen.

Was bedeutet stichtagsprogrammiert?

In stichtagsprogrammierte HKV ist ein jährlich wiederkehrendes Datum, das durch Tag und Monat  gekennzeichnet ist, einprogrammiert. Dieser Stichtag ist gleich dem jährlich wiederkehrenden letzten Tag des Abrechnungszeitraums und wird üblicherweise bei der Montage der HKV durch Fachpersonal eingestellt. Als Voreinstellung dient meist der 31.12. Unmittelbar nach Ablauf des Stichtags geschehen im HKV zwei wesentliche Dinge:

  • Der aktuelle Verbrauch wechselt auf 0, das heißt der HKV fängt für den neuen Abrechnungszeitraum wieder bei 0 an zu zählen.
  • Der gesamte Vorjahresverbrauch, das heißt der aktuelle Verbrauch der am Stichtag um 23:59:59 Uhr vorgelegen hat, wird als sogenannter Memory-Wert gespeichert.

Der Memory-Wert (oder auch Stichtagswert) bleibt ein ganzes Jahr im HKV bestehen und wird erst beim nächsten Ablauf des Stichtags – 12 Monate später – mit dem dann vorliegenden Gesamtverbrauch überschrieben. Dadurch können Sie bis zu einem Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode den zugehörigen Verbrauch des HKV ablesen und sind nicht auf eine zeitnahe Ablesung zum Stichtag angewiesen.

Ist in den HKV kein Stichtag einprogrammiert, so handelt es sich um einen Relativzähler oder Durchläufer, bei dem der aktuelle Verbrauch ohne Nullstellung immer weiter fortgeschrieben wird und für den es keinen Memory-Wert gibt. In diesem Fall ist eine zeitnahe Ablesung zum Abrechnungsende unumgänglich, um einen zutreffenden Verbrauchswert zu erhalten.

Wichtig:
Wenn Sie einen stichtagsprogrammierten HKV haben, dann dürfen Sie den Memory-Wert erst nach Ende des Abrechnungszeitraums ablesen. Andernfalls würden Sie den Gesamtverbrauch der vorherigen Abrechnungsperiode verwenden, was die aktuelle Abrechnung grob verfälschen kann. Verwenden Sie den Memory-Wert nicht, bevor der aktuelle Verbrauch wieder auf 0 gewechselt hat! Dies ist ein zuverlässiges Kriterium dafür, dass der HKV den Stichtag erkannt und die damit verbundenen Umstellungen vorgenommen hat.

Wie erkenne ich, ob mein Heizkostenverteiler stichtagsprogrammiert ist?

Wenn eine der zyklisch wechselnden Anzeigen am Display Ihres HKV eine Zahl mit vorangestelltem „M“ enthält, so ist dies in der Regel der Memory-Wert und Ihr Heizkostenverteiler ist stichtagsprogrammiert. Gibt es keine solche Anzeige, so ist Ihr Heizkostenverteiler nicht stichtagsprogrammiert. In diesem Fall steht nur der aktuelle Verbrauch zur Verfügung, das heißt eine Zahl ohne vorangestelltes „M“. Der aktuelle Verbrauch ist auch für stichtagsprogrammierte HKV verfügbar.

Welchen Wert brauche ich?

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, welcher Wert in Ihrer Situation für die Abrechnung zu verwenden ist. Neben der Frage der Stichtagsprogrammierung spielt dabei eine Rolle, ob es sich um eine Haupt- oder um eine Zwischenablesung handelt. Unter einer Hauptablesung versteht man die reguläre Ablesung zum Ende der Abrechnungsperiode. Eine Zwischenablesung liegt dagegen vor, wenn ein Mieter innerhalb der Abrechnungsperiode auszieht und die Zählerstände zum Auszugstag festzuhalten sind. Diese sind dann zugleich die Anfangsstände des Nachmieters oder eines sich anschließenden Leerstandes.

 HauptablesungZwischenablesung
StichtagsprogrammiertMemory-Wertaktueller Verbrauch
Nicht Stichtagsprogrammiertaktueller Verbrauchaktueller Verbrauch
Wie lese ich meine Wärmemengenzähler selbst ab?

Zunächst prüfen Sie, ob stichtagsprogrammierte oder Nicht-Stichtagsprogrammierte Wärmemengenzähler installiert sind.

Verbrauchsauslesung

Ablesung zum Abrechnungsende:

Lesen Sie nach dem Abrechnungsende die Gerätenummer und den aktuellen Verbrauchswert (Anzeigewert) am Gerät ab.

Zwischenablesung:
Lesen Sie am Aus- bzw. Einzugstag die Gerätenummer und den aktuellen Verbrauchswert (Anzeigewert) am Gerät ab.

Verbrauchsauslesung von Stichtagen

Ist das Gerät stichtagsprogrammiert,

können in der Regel die letzten Monate mit den entsprechenden Verbräuchen ausgelesen werden.

Die Ablesung der Stichtagsverbräuche ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und liegt bei Auslieferung/ Montage als Bedienungsanleitung dem Gerät bei.

Beispiel: Anzeigen am Wärmemengenzähler Integral-MK MaXX und Integral-V Lite von Allmess:

Unbedingt beachten: Achten Sie immer auf die angezeigten Mengeneinheiten am Rechenwerk, da Wärmemengenzähler mit KWh- und MWh- Anzeige am Markt erhältlich sind.