
In dieser Ansicht geben Sie weitere Zusatzinformationen für den Mieter ein.
Abschnitt “Rechnungsanschrift” #
Hier kann z.B. eine abweichende Anschrift zur Adressierung der Abrechnung für einen ausgezogenen Mieter eingetragen werden.
Eingabefeld “Strasse” #
Geben Sie hier die abweichende Straße des Mieters ein.
Eingabefeld “PLZ” #
Geben Sie hier die abweichende Postleitzahl des Mieters ein.
Eingabefeld “Ort” #
Geben Sie hier den abweichenden Ort des Mieters ein.
Optionsfeld “Gewerblich” #
Als vorsteuerabzugsberechtigter Vermieter haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Mieter als gewerblich zu kennzeichnen. Dies bewirkt, dass der Mieter seine Einzelabrechnung in einer formalen Ausprägung erhält, die einen Vorsteuerabzug ermöglicht.
Die üblichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, die für private Mieter oder von privaten Vermietern erstellt werden, haben die Charakteristik eines Berechnungsnachweises und sind keine Rechnungen im Sinne des § 14 UStG. Dieser Sachverhalt ist im nicht gewerblichen Bereich unerheblich, da dort eine Abrechnung über die Bruttobeträge ohne Vorsteuerabzug erfolgt.
Rechnet jedoch ein vorsteuerabzugsberechtigter Vermieter mit einem vorsteuerabzugsberechtigten Mieter ab, so muss die Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung die Anforderungen des § 14 UStG erfüllen, um dem Mieter den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Dazu müssen auf den Abrechnungsunterlagen neben den bisherigen Daten weitere gesetzlich geforderte Angaben enthalten sein. Durch Setzen des Häkchens „Gewerblich“ veranlassen Sie für den betreffenden Mieter das Erstellen einer Abrechnung, die allen formalen Anforderungen des § 14 UStG genügt und somit einen Vorsteuerabzug gestattet.
Eingabefeld “Rechnungsnummer” #
Geben Sie hier Ihre Rechnungsnummer ein, falls Sie das Auswahlkästchen „Gewerblich“ ausgewählt haben.
Die Rechnungsnummer gehört zu den zusätzlich geforderten Angaben für eine Abrechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG genügen soll.
Optionsfeld “Eigentümer” #
Für Nutzer, die Eigentümer sind, darf kein Vermieteranteil ausgewiesen werden.
Wenn ein Nutzer als Eigentümer die Wohnung vermietet, muss er den Vermieteranteil an seinen Mieter weiter geben. Daher benötigt er informativ den Betrag.
Weiterführende Information: Ausweisen CO2-Vermieteranteil bei Eigentümern