Frage #
Die Nebenkostenabrechnung kann nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden. Worin liegt hier der Unterschied?
Antwort #
Der Vermieter hat bei der Erstellung der Nebenkosten das Wahlrecht zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip.
Nach dem Abflussprinzip rechnet der Vermieter über die Kosten ab, die er in dem Abrechnungszeitraum bezahlt hat. Hier sind die getätigten Zahlungen anzusetzen, gleich einer Ausgabenabrechnung.
Alternativ kann beim Abflussprinzip auch auf Zugang der Rechnung und Fälligkeitsstellung abgestellt werden. Wenn der Vermieter nach dem Abflussprinzip abrechnen möchte, müssen alle Kosten im betroffenen Abrechnungszeitraum bezahlt worden sein und/oder der Vermieter muss die entsprechende Rechnung im Abrechnungszeitraum erhalten haben. Auf die tatsächliche Zahlung durch den Vermieter kommt es daher nicht zwingend an.
Das Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungsprinzip genannt) hingegen besagt, dass ausschließlich über die Betriebskosten abzurechnen ist, welche in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum entstanden sind, weil sie geleistet bzw. in Anspruch genommen wurden.
Das Abflussprinzip ist aus der Sicht des Vermieters oftmals unkomplizierter, jedoch kann es für den Mieter – gerade bei stattgefundenem Mieterwechsel- in manchen Fällen unbillig sein.