Frage #
Ich habe eine Erdwärmepumpe, die mit Strom betrieben wird. In jeder Wohneinheit ist ein Wärmemengenzähler für die Heizung und ein Warmwasserzähler für das Warmwasser vorhanden. An der Wärmepumpe ist sowohl ein Wärmemengenzähler für die Heizung als auch ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser vorhanden.
Wie kann ich die unterschiedliche Arbeitszahl für Heizung (6,6) und Warmwasser (5,0) in der Abrechnung berücksichtigen?
Antwort #
Es gibt derzeit keine Möglichkeit, verschiedene Arbeitszahlen zu berücksichtigen. Die Verhältnisbildung zur Ermittlung des Kostenanteils für Warmwasser findet ausschließlich über die mittels Wärmemengenzähler gemessenen Verbrauchswerte ohne Berücksichtigung des diesen Werten zugrundeliegenden Energiebezugs statt.
Wenn Ihnen die Kosten, die für die Wassererwärmung tatsächlich entstanden sind, bekannt sind, dann können Sie auch wie folgt vorgehen:
Stellen Sie unter dem Menüpunkt „Haus / Zähler / Ermittlung Kostenanteil Warmwasser“ die Option „Prozentual“ ein und setzen Sie den Prozentwert auf 0. Legen Sie dann eine Heiznebenkostenposition für „Energiekosten Warmwasser“ an und tragen Sie den zugehörigen Betrag ein. Damit werden nur die tatsächlich für die Wassererwärmung entstandenen Kosten in Ansatz gebracht.