Frage #
ich habe eine Erdwärmepumpe die mit Strom betrieben wird.
In jeder Wohneinheit ist ein Wärmemengenzähler für die Heizung und Warmwasserzähler für das Warmwasser vorhanden. An der Wärmepumpe ist ein Wärmemengenzähler für die Heizung und ein Wärmemengenzähler für das Warmwasser vorhanden.
Wie kann ich die unterschiedliche Arbeitszahl für Heizung (6,6) und Warmwasser (5,0) in der Abrechnung berücksichtigen?
Antwort #
Es gibt derzeit keine Möglichkeit, verschiedene Arbeitszahlen zu berücksichtigen. Die Verhältnisbildung zur Ermittlung des Kostenanteils für Warmwasser findet ausschließlich über die mittels Wärmemengenzähler gemessenen Verbrauchswerte ohne Berücksichtigung des diesen Werten zugrundeliegenden Energiebezugs statt.
Wenn Ihnen die Kosten, die für die Wassererwärmung tatsächlich entstanden sind, bekannt sind, dann können Sie auch wie folgt vorgehen:
Stellen Sie unter dem Menüpunkt Haus/Zähler, „Ermittlung Kostenanteil Warmwasser“, Prozentual ein und setzen den Prozentwert auf 0. Legen Sie dann eine Heizungsnebenkostenposition „Energiekosten Warmwasser“ an und tragen den zugehörigen Betrag ein. Damit werden nur die tatsächlich für die Wassererwärmung entstandenen Kosten in Ansatz gebracht.