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Kosten / CO2-Rechner

5 min zu lesen

Der CO2-Rechner ist ein Werkzeug, um die CO2-Kosten und den Vermieteranteil-CO2KostAufG automatisch zu berechnen, welche im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Die Berechnung ist erst für einen Abrechnungsbeginn ab dem 01.01.2023 zulässig.

In allen Wohnungen sind die Nutzflächen Heizung und unter Kosten alle Energiekosten mit Mengenangaben eingetragen.

Wenn Ihr Versorger bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch über “Brennwert in kWh/m3” errechnet oder einen „Abrechnungsbrennwert“ angibt, muss die Einstellung brennwertbezogene Abrechnung unter “Haus / Heizung” für die Energieart “Erdgas” aktiviert sein.

Abschnitt “CO2-Grunddaten” #

Anzeigefeld “Energieverbrauch” #

Der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) wird automatisch ermittelt:

  • bei Energiebezug aus einem Hausanschluss (z.B. Erdgas) durch die Zukäufe,
  • bei Energiebezug aus einem Tank (z.B. Heizöl) durch den Anfangs- und Endbestand sowie die Zukäufe multipliziert mit dem jeweiligen Heizwert (z.B. 10 kWh pro Liter bei Heizöl).

Prüfen Sie unter “Kosten / Energiekosten”, ob alle Zukäufe und ggf. Endbestand mit den Mengen eingetragen sind.
Der Anfangsbestand wird für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2023 nicht berücksichtigt, da Bezüge vor diesem Datum nicht relevant für die CO2-Kostenaufteilung sind. Siehe: CO2KostAufG §11 (2).

Anzeigefeld “Wohnfläche” #

Die Wohnfläche wird automatisch aus der Summe der Nutzflächen HK ermittelt.

Prüfen Sie unter “Wohnungen / Grunddaten”, ob Nutzflächen HK bei jeder Wohnung eingetragen sind.

Eingabefeld “CO2-Verbrauch” #

Der CO2-Verbrauch wird vom System aufgrund der Energieart unter “Haus / Heizung” und dem entsprechenden CO2-Faktor automatisch berechnet.

Sofern Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgt wird, kann der CO2-Rechner den CO2-Verbrauch nicht selbst errechnen, da der Versorger möglicherweise einen Mix aus verschiedenen Energiearten einsetzt. Der CO2-Rechner erwartet in diesem Fall die Eingabe des CO2-Verbrauches und der CO2-Kosten, die Sie aus der Abrechnung Ihres Versorgers direkt entnehmen können. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, kontaktieren Sie Ihren Versorger.

Eingabefeld “CO2-Kosten” #

Die CO2-Kosten werden aus dem Feld “CO2-Verbrauch” und der für das jeweilige Abrechnungsjahr gültigen Bepreisung pro Tonne berechnet.

2023: 30 Euro pro Tonne CO2 (aufgrund der Energiekrise von ursprünglich 35 Euro reduziert)

2024: 45 Euro pro Tonne CO2

2025: 55 Euro pro Tonne CO2

2026: geplanter Korridor von 55 bis 65 Euro

ab 2027: Der CO2-Preis wird sich im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei am Markt bilden. 

Die CO2-Kosten sowie der CO2-Verbrauch können manuell eingetragen werden, sofern diese Werte auf Ihrer Energieabrechnung explizit ausgewiesen sind. Die Berechnung des Vermieteranteils erfolgt nach Eingabe der Werte erneut automatisch.

Informationsfeld “CO2-Abgabe” #

Dieser Text wird vom System automatisch erzeugt und später in der Heizkostenabrechnung in der Kostenposition “CO2-Kosten” als Beschreibung mit ausgegeben.

Somit kann jeder Mieter/WEG den Berechnungsweg vollständig nachvollziehen.

Schaltfläche “Zurücksetzen und Berechnen” #

Mit dieser Schaltfläche werden die manuellen Eingaben aus den Feldern CO2-Verbrauch und CO2-Kosten entfernt und vom System neu berechnet.

Abschnitt “CO2-Kostenverteilung” #

Anzeigefeld “CO2-Anteil” #

Der Verbrauch wird hier in Kilogramm (kg) pro Quadratmeter beheizte Grundfläche umgerechnet. Damit kann gemäß der Tabelle des CO2KostAufG der prozentuale Anteil bestimmt werden.

Anzeigefeld “Vermieteranteil” #

Zeigt die prozentualen Kosten gemäß dem CO2-Anteil für den Vermieter an.

Anzeigefeld “Mieteranteil” #

Zeigt die prozentualen Kosten gemäß dem CO2-Anteil für den Mieter an.

Informationsfeld “Vermieteranteil CO2KostAufG” #

Dieser Text wird vom System automatisch erzeugt und später in der Heizkostenabrechnung in der Kostenposition “Vermieteranteil CO2KostAufG” als Beschreibung mit ausgegeben.

Schaltfläche “Übernehmen” #

Sofern manuell Werte eingegeben wurden, werden diese in den Betrag und die Bezeichnung der aktuellen Kostenposition übernommen.

Es wird folgende Meldung angezeigt:

Die Änderungen sind noch nicht gespeichert. Erst durch die Schaltfläche “Speichern” am Ende des Eingabedialogs werden die Änderungen in die Kostenpositionen übernommen.

Schaltfläche “Speichern” #

Mit dem abschließenden Speichern werden alle aktuell berechneten Beträge aus dem Abschnitt “CO2-Abgabe” und dem Abschnitt “CO2-Kostenverteilung” in die Positionen der Heizungsnebenkosten

  • CO2-Abgabe
  • Vorwegabzug CO2-Abgabe
  • Vermieteranteil CO2KostAufG

übernommen und diese automatisch gespeichert.

Die Heizungsnebenkostenposition “Vorwegabzug CO2-Abgabe” dient dazu, den Betrag aus der Heizungsnebenkostenposition “CO2-Abgabe” auszugleichen, wenn der Bruttobetrag Ihrer Energieabrechnung die CO2-Abgabe bereits enthält. Solle Ihre Energieabrechnung die reinen Energiekosten ausweisen, können Sie diese bei den Energiekosten eingeben und die Heizungsnebenkostenposition “Vorwegabzug CO2-Abgabe” löschen.

Berechnungsgrundlagen #

Ermittlung des Heizwertes in kWh #

Bei folgenden Energiearten ist der Heizwert in kWh zu ermitteln:

  • Erdgas als Heizwert in kWh: direkt übernehmen
  • Erdgas als BrennwertA in kWh: Verbrauch in kWh / 1,11
  • Erdgas in m3: Volumen in m3 * HeizwertB in kWh/m3
  • Heizöl: (AnfangsbestandC + Zukäufe – Endbestand) * HeizwertB in kWh/l

A Versorger berechnen bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch häufig über „Brennwert in kWh/m3“. Damit wird dieser als Brennwert ausgewiesen und nicht als Heizwert (Heizwert = Brennwert / 1,11 für Erdgas). Für die CO2-Abgabe ist die Angabe des Heizwertes gefordert.

B Der Heizwert ist für die jeweilige Energieart voreingestellt und kann unter “Haus / Heizung” geändert werden, wenn Ihr Versorger einen anderen Wert ausweist. (Standard: Heizöl: 10 kWh/l, Erdgas: 10,5 kWh/m3)

C Der Anfangsbestand wird für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2023 nicht berücksichtigt, da Bezüge vor diesem Datum nicht relevant für die CO2-Kostenaufteilung sind -> siehe CO2KostAufG §11 (2) . Liegt das Anfangsbestandsdatum jedoch genau auf dem 01.01. eines Jahres, wird der Anfangsbestand berücksichtigt. In diesem Fall wird zur Berechnung der CO2-Kosten der Euro-Preis pro Tonne CO₂ aus dem jeweils vorherigen Jahr verwendet.

Berechnung des CO2-Anteils #

  • CO2-Verbrauch (t) = Heizwert in kWh * CO2-Faktor
  • CO2-Preis (netto) = CO2-Verbrauch in t * Preis CO2/t.
  • CO2-Faktor: siehe BAFA
  • CO2-Preis: 2023 = 30 €/t, 2024 = 45 €/t, 2025 = 55 €/t

Für 2023 gilt für Erdgas ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%, ab 2024 gilt wieder 19%

Mit diesen Informationen kann Casameta die CO2-Kosten und den CO2-Verbrauch in t oder kg automatisch berechnen und damit den prozentualen CO2-Vermieteranteil bestimmen, der laut CO2KostAufG ausgewiesen werden muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die prozentuale Aufteilung zwischen allen Mietern und Vermieter kann folgender Tabelle entnommen werden:

Verbrauch CO2 pro Quadratmeter und Jahr

Verbrauch CO2 pro Quadratmeter und JahrAnteil Vermieter in Prozent
< 12 kg CO2/m2100 %0 %

12 bis < 17 kg CO2/m2

90 %

10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2

80 %20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2

70 %

30 %
27 bis < 32 kg CO2/m260 %40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2

50 %

50 %

37 bis < 42 kg CO2/m2

40 %

60 %
42 bis < 47 kg CO2/m230 %70 %
47 bis < 52 kg CO2/m220 %

80 %

>= 52 kg CO2/m25 %
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