Neue Heiznebenkosten anlegen #

In dieser Ansicht erfassen Sie eine neue Position für Heiznebenkosten.
Abschnitt “Grunddaten” #
Auswahlfeld “Gruppe” #
Schränkt die Anzeige des Auswahlfeldes “Art” nach den folgenden Gruppen ein:
- Energiekosten (einheitlich entstandene Kosten)
- Heizungskosten (nur Heizungskosten)
- Warmwasserkosten (nur Warmwasserkosten)
Auswahlfeld “Art” #
Wählen Sie die Heizungsnebenkostenart aus, für die Sie eine neue Position anlegen möchten.
Jede Heiznebenkostenart wird automatisch der Gruppe „Einheitlich entstandene Kosten“, „Exklusive Heizungskosten“ oder „Exklusive Warmwasserkosten“ zugeordnet und bei der Ermittlung des Kostenanteils für die Warmwasseraufbereitung entsprechend berücksichtigt.
Für die Berechnung der CO2-Kosten und den Vermieteranteil-CO2KostAufG steht der CO2-Rechner zur Verfügung.
Wählen Sie dazu die Heiznebenkostenart “CO2-Abgabe” und öffnen den CO2-Rechner:

Weitere Eingabefelder #
Siehe “Heiznebenkosten bearbeiten”
Heiznebenkosten bearbeiten #
Anzeigefeld “Art” #
Zeigt die Heiznebenkostenart an. Diese kann nicht bearbeitet werden. Löschen Sie bei Bedarf diese Position und legen eine neue Position mit der gewünschten Art an.
Eingabefeld “Bruttobetrag” #
Geben Sie hier den Rechnungsbetrag (Brutto) ein.
Es wird der Rechnungsbetrag (Netto) automatisch mit der Mehrwertsteuer berechnet.
Eingabefeld “MwSt” #
Geben Sie hier die gesetzliche Mehrwertsteuer für diese Position in Prozent ein.
Es wird der Rechnungsbetrag (Netto) automatisch mit der Mehrwertsteuer berechnet.
Eingabefeld “Nettobetrag” #
Geben Sie hier den Rechnungsbetrag (Netto) ein.
Es wird der Rechnungsbetrag (Brutto) automatisch mit der Mehrwertsteuer berechnet.
Auswahlfeld “Arbeitskosten nach § 35a EStG” #
Markieren Sie dieses Auswahlkästchen, wenn Sie einen Betrag für für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach EStG §35a eingeben möchten.
Eingabefeld “begünstigter Betrag (Brutto)” #
Tragen Sie hier den Lohnkostenanteil gemäß EStG §35a ein.
Die zu Grunde liegende Rechnung darf nicht durch Barzahlung beglichen worden sein.
Eingabefeld “Bezeichnung” #
Hier können Sie eine kurze Beschreibung für die Rechnung einfügen.
Gut gewählte Erläuterungen erhöhen die Transparenz Ihrer Abrechnung und stärken die Bereitschaft Ihrer Mieter eventuellen Nachzahlungspflichten nachzukommen.