Frage #
Ist es möglich, den Betriebsstrom für die Heizung pauschal zu berechnen?
Antwort #
Dieser Betrag muss selbst errechnet werden.
Der Betriebsstrom für die Heizung ist eine Position der Heiznebenkosten und unter „Gesamtkosten /Heiznebenkosten“ einzutragen. Da es hier meist keinen eigenen Betriebsstromzähler zur Kostenermittlung gibt, wird in der Praxis ein Pauschalbetrag in Höhe von 3 % bis 6 % der Brennstoffkosten angesetzt. Dieser sollte in der Regel nicht mehr als 5 % der Brennstoffkosten betragen. Die Umlage des Betriebsstroms erfolgt als Bestandteil der einheitlich für Heizung und Warmwasser entstandenen Kosten und wird entsprechend in einen Heizungs- und einen Warmwasseranteil getrennt. Dies geschieht vollautomatisch durch das Programm, so dass Sie lediglich die Betriebsstromkosten als Heiznebenkosten erfassen müssen.