Frage #
Wie kann ich während des Abrechnungszeitraumes eine Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzen?
Antwort #
Sie können in diesem Fall eine Abrechnung mit gemischten Brennstoffarten durchführen. Da Sie den Energiebedarf für die Warmwasserermittlung über den Heizwert des Brennstoffs (Hi-Wert) ermitteln, ist es jedoch erforderlich, dass Sie das ab dem Einbau der Gasheizung bis zum Abrechnungsende verbrauchte Gas in der äquivalenten Menge als Heizöl eingeben. Teilen Sie dazu einfach das in kWh verbrauchte Gas durch 10 und tragen Sie das Ergebnis mit dem Gaspreis als Heizölzukauf ein.
In der nächsten Abrechnungsperiode stellen Sie dann unter dem Menüpunkt “Haus / Heizung” die Energieart “Erdgas (kWh)” ein. In dem Abrechnungsjahr des Heizungswechsels lassen Sie die Energieart bitte noch auf Heizöl stehen.
Hinweis
Das Gleiche gilt für den dauerhaften Einsatz gemischter Brennstoffe. Es sollte dann der Brennstoff als primäre Energieart gewählt werden, der am meisten verwendet wird.