Version 2.6 – alle Neuerungen auf einen Blick!

Passend zum Datum wurde am 26.06.2026 die Version 2.6.0 der eddi24-Abrechnungsplattform veröffentlicht. Dank des täglichen Engagements unseres hauseigenen Entwicklungsteams im schönen Kassel wurde diese seitdem mit einigen Erweiterungen versehen, sodass alle Abrechner aktuell bereits mit Version 2.6.7 arbeiten.

Viele der technischen Verbesserungen sind dabei für den Endnutzer nicht auf den ersten Blick zu erkennen oder vollständig unsichtbar geblieben. Bevor wir zur Version 2.7.0 fortschreiten, möchten wir daher Ihr Augenmerk auf die wichtigsten Neuerungen der letzten Monate lenken.

Schon gewusst? In der Was Ist neu?-Kategorie der Online-Hilfe finden Sie eine stets aktuell gehaltene Liste der neuen Plattformversionen und der jeweilig zugehörigen Änderungen.

Erweiterung des CO₂-Rechners

Nach § 9 des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) vermindert sich der vom Vermieter zu tragende Anteil an den CO₂-Kosten, wenn die Liegenschaft gewissen Beschränkungen unterliegt. Gibt es rechtliche Gründe, die entweder die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes durch Renovierung oder einen Wechsel zu einem CO₂-neutralen Brennstoff untersagen, so werden die Kosten des Vermieters halbiert. Sollte die Liegenschaft von Beschränkungen in beiden Bereichen betroffen sein, so entfällt der Vermieteranteil vollkommen.

Ein häufiges Beispiel für eine Reduktion des Vermieteranteils um 50% sind vermietete Objekte, die unter Denkmalschutz stehen und nicht ausreichend renoviert werden können.

Im CO₂-Rechner der Abrechnungsplattform können diese Verminderungen nun direkt in die Berechnung einbezogen werden, indem die zutreffenden Einschränkungen einfach angehakt werden. Die Einstellung ist einmalig und bleibt für alle Folgejahre bequem gespeichert.

Neue Anzeige der Hilfe in der Plattform

Wir haben die Standardanzeige des Handbuchs verbessert, um den Bildschirmplatz voll auszunutzen, ohne dass Handbuch und Eingabeflächen sich versehentlich überlappen können. Dabei können Sie zwischen einer schmalen und breiten Ansicht wählen.

Zusätzlich besteht jetzt die Option, das Handbuch von der rechten Bildschirmseite zu lösen und als größenverstellbares Fenster frei über den Bildschirm zu ziehen.

Vereinfachte Umstellung des Abrechnungszeitraums

Als Privatvermieter macht man die Heizkostenabrechnung meist nur einmal im Jahr. Uns ist daran gelegen, diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten und lästige Wiedereinarbeitung zu vermeiden. Daher bietet Ihnen das Programm nun proaktiv an, den Abrechnungszeitraum einer bereits im letzten Jahr abgerechneten Liegenschaft direkt auf das nächste Abrechnungsjahr umzustellen. Der erste Arbeitsschritt ist damit bereits beim Öffnen der Liegenschaft erledigt. Die Endstände aus der vorherigen Abrechnung werden automatisch as Altstände übernommen, sodass lediglich die Kostenpositionen und neuen Zählerwerte eingetragen werden müssen.

Grundkostenanteil auch bei Pauschalabrechnung

Obwohl eine verbrauchsabhängige Abrechnung von der Heizkostenverordnung gefordert ist, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass eine pauschale Abrechnung ohne Messwerte durchgeführt wird. Bisher standen zu diesem Zweck Berechnungen zu 100% nach Anteil der Nutzfläche oder zu 100% nach Anzahl der in den Wohneinheiten lebenden Personen zur Verfügung.

Wir haben diese Einstellungen für Sie verfeinert. Seit dem 28.09. ist es zusätzlich möglich, einen Grundkostenanteil für die personenbezogene Abrechnung einzustellen. In Anlehnung an die Standardvorgaben der verbrauchsabhängigen Abrechnung können 30 bis 50 % Grundkostenanteil ausgewählt werden. Dies gilt sowohl für die Heiz- als auch für die Warmwasserkosten und kann für beide Kostenarten unabhängig voneinander eingestellt werden.

Und was bringt die Zukunft?

Im Moment arbeiten wir auf Hochtouren an unserer Version 2.7.0 und freuen uns darauf, Ihnen mit der Veröffentlichung eine völlig neue Hilfestellung zur Verfügung zu stellen. Unser bewährter „Was muss ich als nächstes tun?“-Assistent wird um eine abschließende Prüfung ergänzt, die mehr bietet als nur eine bloße Sicherstellung der berechnungsnotwendigen Eingaben.

Bleiben Sie gespannt!

Eine Abrechnerin am Computer
Auf in die Zukunft! – Abschied vom alten eddiweb

Nun ist es soweit: wie bereits angekündigt, schließt die altbekannte eddiweb-Anwendung heute ihre Tore. An ihre Stelle tritt die völlig überarbeitete eddi24-Plattform, die bereits über das letzte Jahr hinweg unter dem Namen Casameta zur Verfügung stand. Mit der modernisierten Benutzeroberfläche erhalten Sie sowohl die gewohnte Qualität im zeitgemäßen Format als auch viele neue Funktionen (wie z.B. Einbindung der gesetzlich geforderten Funkmessgeräte).

eddiweb im April 2003

Um an diesen Punkt zu gelangen, haben wir einen weiten Weg beschritten. Schon seit über 20 Jahren macht eddi24 die Heizkostenabrechnung für jedermann zugänglich und fördert somit Ihre Unabhängigkeit als Vermieter. Mit der Inbetriebnahme von eddiweb im Januar 2003 stand deutschlandweit erstmalig ein rund um die Uhr erreichbares Online-Abrechnungsportal zur Verfügung. Heute ist das Internet weit von diesen Anfängen entfernt. Digitale Dienstleistungen sind alltäglich geworden. Wir waren Teil dieses Prozesses und haben über die Jahrzehnte alles daran gesetzt, unsere Plattform zeitgemäß und mit allen Neuerungen in der Gesetzgebung konform zu halten.

Das neue eddi24-Portal ist der bisher größte Schritt dieser stetigen Modernisierung. Mit Umstellung auf die neue Plattform wurden Verbesserungen möglich, die im Kontext des gealterten eddiweb nicht mehr umsetzbar waren.

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine neue Ära der Online-Abrechnung einzuläuten! All diese Entwicklung wäre ohne das Vertrauen unserer Kunden nicht möglich gewesen. Das Team von eddi24 möchte sich an dieser Stelle herzlich für die langjährige Treue bedanken.

Um den Umstieg auf die neue Nutzeroberfläche zu vereinfachen, haben wir eine umfangreiche Online-Hilfe verfasst, in der jede Ansicht genau beschrieben wird.

Ein Haus mit Connect-Gateway umgeben von Zählern, fertiger Abrechnung und Mieterportal auf einem Smartphone
NEU: Jetzt auch Messgeräte-Service durch eddi24!

Seit Anfang des Monats ist es endlich soweit: eddi24 bietet Messgeräte und Abrechnung direkt aus einer Hand an. Mit unserem Messgeräte-Service können Sie Ihre Liegenschaften für die ab 2027 geltende Funkzählerpflicht bereit machen, ohne extra ein separates Unternehmen zu beauftragen.

Wie funktioniert es?

Sie füllen unkompliziert unser Anfrageformular aus, und erhalten zeitnah ein unverbindliches Angebot von unserem Messgeräte-Team – inklusive aller benötigten Zähler, eines Connect Gateways zur digitalen Auslesung dieser, sowie der vorraussichtlichen Montagekosten. Ob Sie die Geräte lieber kaufen oder mieten möchten, ist dabei Ihnen überlassen. Gern erstellen wir auch zwei Angebote zum Vergleich.

Wenn Sie sich für die Umrüstung durch eddi24 entscheiden, erhalten Sie in Folge ein verbindliches Angebot und wir arrangieren einen Einbautermin über unser überregionales Montage-Netzwerk.

Welche Vorteile hat die Umrüstung durch eddi24?

Sie arbeiten mit einem zentralen Ansprechpartner bei eddi24 und müssen sich keine Gedanken über Fragen wie die Kompatibilität der Zähler zu den benötigten Funkstandards machen. Die von uns installierten Funksysteme sind Gesamtpakete. Durch das zugehörige Gateway werden die Zählerwerte direkt an die eddi24-Plattform übertragen. In Zukunft entfällt damit das händische Eintragen der Zählerwerte, und die Abrechnung ist so schnell erledigt wie noch nie.

Zudem gewähren Sie Ihren Mietern automatisch Einsicht in die monatsaktuellen Verbräuche von Heizung und Warmwasser. Durch die übersichtliche grafische Aufbereitung im Mieterportal sind alle schnell über Ihre Heizgewohnheiten im Bilde und können gezielt sparen. Ihrer gesetzlichen Informationspflicht als Vermieter ist damit ohne Mehrarbeit ihrerseits Genüge getan.

Nach abgeschlossener Umrüstung sehen Sie den neuen rechtlichen Anforderungen somit sorglos entgegen.

Und dazu: 50% Rabatt auf die Abrechnung!
Bei Ausstattung Ihrer Liegenschaft über den Messgeräte-Service erhalten Sie einen Preisnachlass von 50% auf die nächsten Abrechnungsgebühren.*

* Die Vergünstigung bezieht sich auf das direkt auf die Umrüstung folgende Abrechnungsjahr und ist nicht übertragbar.

Ein Herr in eddiweb-Farben übergibt einen Staffelstab an einen Herrn in Casameta-Farben
Casameta: der Nachfolger von eddiweb!

Was ist Casameta?

Casameta ist das Nachfolgeprogramm für die langjährig bewährte eddiweb-Anwendung.

Der Name mag sich geändert haben, doch hinter den Kulissen bleibt alles beim Alten. Genau wie eddiweb wird Casameta hauseigen von unserem eddi24-Entwicklerteam in Kassel programmiert. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass alle Funktionen aus der alten Anwendung gleichwertig in das neue Programm übernommen werden.

Damit die Umstellung nicht zu abrupt erfolgt, stellen wir eddiweb und Casameta bisher noch zeitgleich zur Verfügung. Wir empfehlen aber, bereits jetzt mit Casameta durchzustarten, da viele Funktionen bereits dorthin umgezogen sind.

Der Betrieb von eddiweb wird dann am 01.07.2026 vollständig eingestellt.

Natürlich sind Ihre Daten aus eddiweb bereits automatisch in Casameta hinterlegt.
Sie melden sich einfach mit Ihren gewohnten Logindaten an und legen los!

Warum der Wechsel?

eddiweb begleitet unsere Kunden seit über 20 Jahren zuverlässig. Im digitalen Zeitalter ist dies ein stolzes Alter. Seit der Entwicklung von eddiweb hat sich sowohl in der Welt des Computercodes als auch in der Gesetzgebung rund um die Heizkostenabrechnung vieles verändert.

Mit Einführung der Funkzählerpflicht steht eddiweb nun vor einer Herausforderung, welche das bereits im Jahr 2003 entwickelte Programm an seine Grenzen bringt.

Wir haben dies zum Anlass genommen, unser Angebot in allen Aspekten an die aktuellen Standards anzupassen. Als Kunde genießen Sie mit Casameta alle Vorzüge einer zeitgemäßen Benutzeroberfläche mit neuen Programmfunktionen und können weiterhin einfach und rechtskonform abrechnen.

Die Funkzählerpflicht tritt am 01.01.27 in Kraft — alle relevanten Informationen finden Sie hier!

Welche Vorteile bietet Casameta?

Die Umstellung auf Casameta hat es uns ermöglicht, Ihnen viele brandneue Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hier sind die größten Neuheiten im Schnelldurchlauf:

Funkanbindung
Durch unsere Connect-Gateways können Sie alle Zählerwerte aus Ihrer Liegenschaft automatisch empfangen und per Knopfdruck in Ihre Abrechnung übernehmen. Der Aufwand einer händischen Ablesung entfällt vollkommen.

Mieterportal mit Unterjähriger Verbrauchsinformation
Über das Mieterportal können Ihre Mieter monatlich Ihren Heizungs- und Wasserverbrauch kontrollieren – nicht erst mit Erhalt der jährlichen Abrechnung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, relevante Dokumente direkt im Portal zur Verfügung zu stellen.

CO2-Rechner
Mit unserem integrierten CO2-Rechner können Sie die CO2-Kosten und den zugehörigen Vermieteranteil, welche im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen, automatisch berechnen und die Positionen in Ihre Abrechnung einfügen.

App für mobile Endgeräte
Unsere Casameta-App ist ein Komplettpaket: Abrechner und Verwalter können unterwegs auf Ihre Liegenschaften zugreifen, Monteure können Zählerinstallationen direkt vor Ort in das System eintragen und Mieter können Ihre Verbrauchsdaten überall im Handumdrehen aufrufen.

Ob groß oder klein: die neuesten Änderungen können Sie immer hier nachlesen!

Weitere Informationen:

Wir wissen, dass ein Wechsel immer mit einer gewissen Anstrengung verbunden ist. Um die Umstellung zu erleichtern, haben wir eine umfangreiche Online-Hilfe angelegt, die jede Oberfläche und Funktion von Casameta genau beschreibt.

Bei allen weiteren Schwierigkeiten steht Ihnen unser Support mit Rat und Tat zur Seite!

Software24 Win-CASA x Casameta
Webinar – Win-CASA x Casameta

Schon gewusst? Casameta verfügt über eine direkte Anbindung an Win-CASA, das Hausverwaltungsprogramm für Einsteiger und Profis! Wir laden Sie herzlich zu unserem Win-CASA x Casameta Webinar ein, in dem unser Geschäftsführer Jörg Wulf und René Hoffmann von Win-CASA Ihnen dieses Zusammenspiel persönlich vorstellen.

Es erfolgt eine Live-Demonstration der Datenübernahme von Win-CASA nach Casameta. Zusätzlich wird Rechtliches erläutert und über die einfache Intergration von Funkmesstechnik aufgeklärt. Am Schluss bleibt Zeit für Ihre individuellen Fragen!

Das Webinar findet am Donnerstag, den 02.04.2026, um 14:00 statt.

Haus mit installiertem Funksystem
Achtung: ab 2027 werden Funkzähler zur Pflicht!

Vermieter aufgepasst! Ab dem 01.01.2027 sind Sie verpflichtet, Ihre Liegenschaften mit fernablesbaren Zählern für den Wärme- und Warmwasserverbrauch auszustatten. Dies wurde in der 2021 in Kraft getretenen Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen. Grundlage ist die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018. Sie ist Teil des fortlaufenden Engagements, die CO2-Emissionen der EU-Mitgliedstaaten drastisch zu reduzieren und somit das bis 2030 gesetzte Ziel einer 40-prozentigen Reduktion in Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Heizungssysteme spielen beim Energiewandel eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ungefähr ein Drittel des gesamten CO2-Austoßes der Europäischen Union wird von Gebäuden verursacht. Um diesen Anteil zu senken, soll allen Nutzern von Wohn- und Gewerbeeinheiten die Möglichkeit gegeben werden, ihren Verbrauch genau nachzuverfolgen und mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Ein Verständnis für das eigene Heizverhalten deckt unnötig hohe Verbräuche auf und schafft Anreiz, diese zu reduzieren. Dies spart dem Nutzer unnötige Kosten und schont unsere Umwelt. Zusätzlich erhalten Sie als Vermieter die Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Objektes detailgenau zu erfassen und damit eventuelle Problemzonen zu erkennen.

Um die hierfür notwendige Unterjährige Verbrauchsinformation (kurz: UVI) möglich zu machen, bedarf es monatlicher Verbrauchsdaten, wie sie durch Funkzähler übermittelt werden. Daher ist es bereits seit dem 01. Dezember 2021 Pflicht, bei der Anlage neuer Messsysteme ausschließlich fernablesbare Technik zu verwenden. Analoge Zähler dürfen im Augenblick nur noch als Ersatz für defekte Zähler in bereits bestehenden Systemen verbaut werden (§ 5 Abs. 2 HKVO). Solche bereits vorhandene Messtechnik darf aber nicht auf Dauer im Einsatz bleiben. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf Funkzähler geht nur noch bis Ende 2026. Ab Anfang des Jahres 2027 sind Funkzähler offiziell für alle Gebäude vorgeschrieben (§ 5 Abs. 3 HKVO).

Ausgenommen davon sind nur Sonderfälle nach § 11 HKVO und Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt. Im letzteren Fall findet die Heizkostenverordnung grundsätzlich keine Anwendung.

Damit Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen problemlos gerecht werden können, haben wir unser Casameta-Portal von Grund auf für die Nutzung von Funkzählern aufgebaut. Mit unseren Gateways werden die Zählerdaten aus Ihrer Liegenschaft direkt nach Casameta übertragen und können dort bequem per Knopfdruck in die Abrechnung übernommen werden. Sie bleiben unabhängig von Messdiensten und reduzieren dennoch Ihren Eigenaufwand auf ein absolutes Minimum!

Sie sind von der Änderung betroffen und haben noch keine Funkzähler einbauen lassen? Unser Messgeräte-Service arbeit überregional und ist gern für Sie da!

eddi24 wünscht ein frohes Fest!
Supportzeiten zu den Feiertagen

Die besinnliche Jahreszeit ist Anlass, fröhliche Stunden mit geliebten Menschen zu genießen. Wenn Sie aber dennoch einen Moment finden, um die Heizkostenabrechnung anzugehen, so ist unser Support gern für Sie da.

Mit wenigen Ausnahmen erreichen Sie uns auch in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu den gewohnten Telefonzeiten.

Vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 01. Januar ist unser Büro aber nicht besetzt.

Falls Sie an diesen Tagen Hilfe benötigen, können Sie uns gern ein Support-Ticket zukommen lassen — wir kümmern uns um Ihr Anliegen, sobald unser Büro wieder besetzt ist und melden uns so schnell es geht bei Ihnen zurück.

Das Team von eddi24 bedankt sich für ein erfolgreiches Jahr, das ohne Sie nicht möglich gewesen wäre. Wir entwickeln unsere Plattform stets weiter und freuen uns darauf, Ihnen die Abrechnung in 2026 noch einfacher zu gestalten.

In diesem Sinne: Frohe Festtage und guten Rutsch!

Kartenansicht und Liegenschaftsübersicht

Casameta Version 2.4:

Wir starten die Hauptabrechnungszeit mit einigen Updates für die Plattform. Die Startseite von Casameta hat sich um eine Kartenansicht erweitert, damit sich auch Vielabrechner sekundenschnell einen Überblick über all ihre Objekte verschaffen können. Passend dazu besteht die Möglichkeit, jeder Liegenschaft ein eigenes Bild zuzuordnen, um die Orientierung zu erleichtern.

„Alles auf einen Blick“ ist auch das Motto in der neuen Liegenschaftsübersicht – hier werden alle grundlegenden Daten für das Objekt in kurzer Tabellenform aufbereitet.

Die neuen Funktionen im Schnelldurchlauf:

Kartenansicht

  • Integrierte Karte von Google Maps mit allen zugehörigen Funktionen
  • Liegenschaftspins mit farblicher Markierung des Abrechnungsstatus
  • Schnellvorschau mit eigenem Liegenschaftsfoto

Liegenschaftsübersicht

  • Anzeige eines eigenen Liegenschaftsfotos
  • Übersicht aller abrechnungsrelevanten Informationen
  • Zusammenfassung der Gateway- und Zählerausstattung
ConnectQ – Das neue Gateway Qundis Direct 6

Die Firma Qundis aus Erfurt hat mit der neuen Generation von Gateways den Weg frei gemacht, um professionelle Zählerplattformen wie Casameta direkt anzubinden. Damit ist eine direkte Datenübertragung aus dem WMBus-Funknetz der Liegenschaft in die Casameta Zählerplattform möglich.

Features:

  • Wireless M-Bus Gateway für die automatische monatliche Übertragung der Verbrauchsdaten.
  • Vollständige Administration von Zählern und Funkschlüsseln über die Casameta-Zählerplattform.
  • Unterstützt eine Vielzahl von Herstellern und Zähler-Typen.
  • Verarbeitung von verschlüsselten Verbrauchsdaten.
Abrechnungsperiode oder Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum ist eine ganz wesentliche Angabe bei der Erstellung von Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen. Er ist gekennzeichnet durch ein Anfangsdatum „Von:“ , dem ersten Tag der Abrechnungsperiode, sowie einem Endedatum „Bis:“, dem letzten Tag der Abrechnungsperiode.

Der Abrechnungszeitraum muss genau ein Jahr betragen, kann aber von dem Kalenderjahr abweichen. So ist z.B. auch

Von: 01.04.2022
Bis: 31.03.2022

ein legitimer Abrechnungszeitraum.

Die Tages- und Monatsangaben des Abrechnungszeitraums sollten einmal festgelegt und dann für die Folgejahre beibehalten werden. Abweichungen von der Jahresdauer sind nur zulässig, um in einen neuen Abrechnungsturnus zu gelangen und sollten die Ausnahme bleiben. Insbesondere die Verlängerung des Abrechnungszeitraums über ein Jahr hinaus wird von der Rechtsprechung äußerst kritisch beurteilt.

Der Beginn des Abrechnungszeitraumes spielt dabei keine Rolle. Es ist daher zulässig einen Zeitraum vom 01.02. bis zum 31.01. des Folgejahres abzurechnen. Unzulässig wäre ein Zeitraum vom 01.02. bis zum 30.06. des Folgejahres.
Der typische Abrechnungszeitraum ist jedoch der 01.01. bis zum 31.12. des gleichen Jahres. Die Jahresabrechnungen der Energieversorger entsprechen typischerweise ebenfalls diesem Zeitraum.

Bei der Wahl des Abrechnungszeitraums sollten Sie beachten, dass die Abrechnung der Heizkosten nach dem sogenannten Leistungsprinzip zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass Sie nur die Kosten in Ansatz bringen dürfen, die im Abrechnungszeitraum auch tatsächlich angefallen sind. Wenn Sie zum Beispiel mit Gas heizen, erhalten Sie von Ihrem Lieferanten in der Regel zu einem feststehenden Zeitpunkt eine Jahresrechnung. Es empfiehlt sich, den Abrechnungszeitraum so zu wählen, dass er mit dem Zeitraum auf der Gasrechnung weitgehend übereinstimmt. Dies erspart Ihnen aufwändige Abgrenzungsrechnungen, um nur das tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbrauchte Gas und die zugehörigen Kosten zu ermitteln.

Bei der Nebenkostenabrechnung, d.h. bei der Abrechnung der Kostenpositionen, die nichts mit Heizung und Warmwasser zu tun haben, ist die Angabe von Kosten auch nach dem Abflussprinzip zulässig. Das bedeutet, dass Sie die Kosten in Ansatz bringen dürfen, die Ihnen im Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt wurden, auch wenn der Abrechnungszeitraum von dem Leistungszeitraum z.B. Ihres Wasserversorgers abweicht.
Insofern können Sie den Abrechnungszeitraum an den Erfordernissen der Heizkostenabrechnung ausrichten und bei der Angabe der Kosten für die Nebenkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip verfahren.

Behalten Sie den vollen Abrechnungszeitraum auch dann bei, wenn Sie einen Mieterwechsel haben. So verständlich der Wunsch ist, dem ausziehenden Mieter sofort eine Endabrechnung vorzulegen, so wenig ist dies gesetzlich vorgesehen. Es muss zunächst das Ende des regulären Abrechnungszeitraums abgewartet und dann eine Abrechnung über den gesamten Zeitraum durchgeführt werden. Erst dabei kann der Kostenanteil des ausgezogenen Mieters ermittelt und in Rechnung gestellt werden Die rechtliche Grundlage zum Abrechnungszeitraum finden Sie in § 556 BGB