Frage #
Was gehört zu den Grundbesitzabgaben und welche davon dürfen umgelegt werden?
Antwort #
Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren und Oberflächenwassergebühren. Dies sind Hausnebenkosten, die üblicherweise als einzelne Positionen mit zum Teil unterschiedlichen Umlageschlüsseln in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollten Sie alle Hausnebenkostenpositionen, die Sie zusätzlich zur Kaltmiete umlegen möchten, im Mietvertrag mit dem jeweils zugehörigen Umlageschlüssel aufführen.