Frage #
In der Rechnungsvorschau wird mir die Option angeboten, automatisch die Position „Kosten der Verbrauchserfassung“ zu den Heiznebenkosten hinzuzufügen. Kann ich die Kosten der Verbrauchserfassung somit an meine Mieter geltend machen?
Antwort #
Gemäß Heizkostenverordnung ist es legitim, die Kosten der Verbrauchserfassung für die Heizkostenabrechnung (Abrechnungsgebühr) in die Heiznebenkosten aufzunehmen. Ziel der Gesetzgebung ist das Schaffen eines Anreizes zum Sparen, der sich auch auf den zu tragenden Anteil an den Abrechnungsgebühren erstreckt.