Frage #
Kann eine Nutzergruppe mit Heizkostenverteilern (HKV) ohne einen gesamten Wärmezähler der Nutzergruppe in der Heizkostenabrechnung verwendet werden?
Antwort #
In einem Gebäude mit mehreren Nutzergruppen ist die Abrechnung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung grundsätzlich nur mit einer getrennten Erfassung des Verbrauchs jeder Nutzergruppe zulässig.
Dabei muss der Verbrauch einer Gruppe mit Heizkostenverteilern separat durch einen Wärmezähler erfasst werden.
Über die gemessene Energiemenge in kWh (Kilowattstunden) des Gesamt-Wärmezählers der Nutzergruppe für HKV kann das Verhältnis zu anderen Nutzergruppen gebildet werden, die ebenfalls die resultierende Energiemenge in kWh messen.
Eine Abrechnung, bei der der Verbrauch einer Nutzergruppe lediglich durch Differenzbildung vom Gesamtverbrauch abgezogen wird, ist nicht zulässig.