Frage #
Kann im Verbrauch die Rohrwärme berücksichtigt werden (z.B. nach VDI 2077)?
Antwort #
In der deutsche Heizkostenverordnung ist – anders als beim Schweizer Abrechnungsmodell – grundsätzlich keine Berücksichtigung von Rohrwärme vorgesehen.
Eine Ausnahme davon sind Liegenschaften mit Einrohrheizungen, die mit Verdunsterröhrchen gut abzurechnen waren, nicht jedoch mit den heute nahezu ausschließlich verwendeten digitalen Heizkostenverteilern. Hier sieht die Verordnung eine Berücksichtigung des Zwangswärmeanteils durch Rohrwärme nach “anerkannten Regeln der Technik“ vor. Da deren Handhabung für unseren primären Nutzerkreis der privaten Vermieter in aller Regel zu kompliziert wäre, ist dieser Bereich aus Casameta ausgeklammert.
Daher empfehlen wir, Liegenschaften mit Einrohrheizungen von konventionellen Messdiensten abrechnen zu lassen. Diese können sich dann vor Ort ein Bild von der jeweiligen Situation machen und einen geeigneten Abrechnungsmodus zur Anwendung bringen.