Frage #
Ich habe eine Wohnung mit einer dazugehörigen Terrasse. Wo wird diese mit umgelegt? Führe ich sie in der Nutzfläche oder in der Wohnfläche auf?
Antwort #
Eine Terrasse kann gemäß Wohnflächenverordnung zu einem Viertel der tatsächlichen Größe bei der Nutzfläche Hausnebenkosten (nicht Nutzfläche Heizung oder Warmwasser) angesetzt werden.