Wählen Sie diese Einstellung, wenn
- kein Gesamt-Wärmemengenzähler für Warmwasser vorhanden ist,
- kein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung vorhanden ist,
- kein Gesamt-Warmwasserzähler (Boilerzähler) vorhanden ist,
- für jede Wohneinheit ein Warmwasserzähler vorhanden ist.
Wählen Sie “Nur WWZ” und “mittels Summe der Wohnungs-WWZ”:

Ab 01.01.2014 besteht die Pflicht zum Einbau eines Wärmemengenzählers für Warmwasser. Ab dem 01.01.2027 besteht generell die Pflicht zum Einbau von Funkzählern für Warmwasser.
Sie sollten diese Einstellung daher nur hilfsweise verwenden.
Zähler-Situation #
Die für die Warmwasser-Erwärmung relevanten Teile sind farbig markiert. Die Teile für die Ermittlung der Heizkosten sind grau markiert, um die Abgrenzung deutlich zu machen (Energie Heizung durch Wärmezähler oder Heizkostenverteiler).
Zähler Liegenschaft: #

Nach dem Speichern unter Haus/Zähler sind bis auf den GWZ keine Zähler vorhanden. Eigene angelegte Liegenschaftszähler bleiben weiterhin erhalten.

Zähler Wohnung: #
Nach dem Speichern unter Haus/Zähler sind in allen Wohneinheiten KWZ, WMZ (alternativ HKV) und WWZ vorhanden. Diese sind grau hinterlegt, da der Zähler-Typ nicht geändert werden kann. Diese Einstellungen sind unter Haus/Zähler vorzunehmen.
