Achtung: ab 2027 werden Funkzähler zur gesetzlichen Pflicht!

Vermieter aufgepasst! Ab dem 01.01.2027 sind Sie verpflichtet, Ihre Liegenschaften mit fernablesbaren Zählern für den Wärme- und Warmwasserverbrauch auszustatten. Dies wurde in der 2021 in Kraft getretenen Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen. Grundlage ist die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018.  Sie ist Teil des fortlaufenden Engagements, die CO2-Emissionen der EU-Mitgliedstaaten drastisch zu reduzieren und somit das bis 2030 gesetzte Ziel einer 40-prozentigen Reduktion in Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Heizungssysteme spielen beim Energiewandel eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ungefähr ein Drittel des gesamten CO2-Austoßes der Europäischen Union wird von Gebäuden verursacht. Um diesen Anteil zu senken, soll allen Nutzern von Wohn- und Gewerbeeinheiten die Möglichkeit gegeben werden, ihren Verbrauch genau nachzuverfolgen und mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Ein Verständnis für das eigene Heizverhalten deckt unnötig hohe Verbräuche auf und schafft Anreiz, diese zu reduzieren. Dies spart dem Nutzer unnötige Kosten und schont unsere Umwelt. Zusätzlich erhalten Sie als Vermieter die Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Objektes detailgenau zu erfassen und damit eventuelle Problemzonen zu erkennen.

Um die hierfür notwendige Unterjährige Verbrauchsinformation (kurz: UVI) möglich zu machen, bedarf es monatlicher Verbrauchsdaten, wie sie durch Funkzähler übermittelt werden. Daher ist es bereits seit dem 01. Dezember 2021 Pflicht, bei der Anlage neuer Messsysteme ausschließlich fernablesbare Technik zu verwenden. Analoge Zähler dürfen im Augenblick nur noch als Ersatz für defekte Zähler in bereits bestehenden Systemen verbaut werden (§ 5 Abs. 2 HKVO). Solche bereits vorhandene Messtechnik darf aber nicht auf Dauer verbaut bleiben. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf Funkzähler geht nur noch bis Ende 2026. Ab Anfang des Jahres 2027 sind Funkzähler offiziell für alle Gebäude vorgeschrieben (§ 5 Abs. 3 HKVO).

Ausgenommen davon sind nur Sonderfälle nach § 11 HKVO und Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt. Im letzteren Fall findet die Heizkostenverordnung grundsätzlich keine Anwendung.

Damit Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen problemlos gerecht werden können, haben wir unser Casameta-Portal von Grund auf für die Nutzung von Funkzählern aufgebaut. Mit unseren Gateways werden die Zählerdaten aus Ihrer Liegenschaft direkt nach Casameta übertragen und können dort bequem per Knopfdruck in die Abrechnung übernommen werden. Sie bleiben unabhängig von Messdiensten und reduzieren dennoch Ihren Eigenaufwand auf ein absolutes Minimum!

Sie sind von der Änderung betroffen und haben noch keine Funkzähler einbauen lassen? Unsere zuverlässigen Montagepartner arbeiten überregional und sind gern für Sie da!