Webinar – Win-CASA x Casameta

Schon gewusst? Casameta verfügt über eine direkte Anbindung an Win-CASA, das Hausverwaltungsprogramm für Einsteiger und Profis! Wir laden Sie herzlich zu unserem Win-CASA x Casameta Webinar ein, in dem unser Geschäftsführer Jörg Wulf und René Hoffmann von Win-CASA Ihnen dieses Zusammenspiel persönlich vorstellen.

Es erfolgt eine Live-Demonstration der Datenübernahme von Win-CASA nach Casameta. Zusätzlich wird Rechtliches erläutert und über die einfache Intergration von Funkmesstechnik aufgeklärt. Am Schluss bleibt Zeit für Ihre individuellen Fragen!

Das Webinar findet am Donnerstag, den 02.04.2026, um 14:00 statt.

Casameta: der Nachfolger von eddiweb!

Was ist Casameta?

Casameta ist das Nachfolgeprogramm für die langjährig bewährte eddiweb-Anwendung.

Der Name mag sich geändert haben, doch hinter den Kulissen bleibt alles beim Alten. Genau wie eddiweb wird Casameta hauseigen von unserem eddi24-Entwicklerteam in Kassel programmiert. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass alle Funktionen aus der alten Anwendung gleichwertig in das neue Programm übernommen werden.

Damit die Umstellung nicht zu abrupt erfolgt, stellen wir eddiweb und Casameta bisher noch zeitgleich zur Verfügung. Wir empfehlen aber, bereits jetzt mit Casameta durchzustarten, da viele Funktionen bereits dorthin umgezogen sind.

Der Betrieb von eddiweb wird dann am 01.07.2026 vollständig eingestellt.

Natürlich sind Ihre Daten aus eddiweb bereits automatisch in Casameta hinterlegt.
Sie melden sich einfach mit Ihren gewohnten Logindaten an und legen los!

Warum der Wechsel?

eddiweb begleitet unsere Kunden seit über 20 Jahren zuverlässig. Im digitalen Zeitalter ist dies ein stolzes Alter. Seit der Entwicklung von eddiweb hat sich sowohl in der Welt des Computercodes als auch in der Gesetzgebung rund um die Heizkostenabrechnung vieles verändert.

Mit Einführung der Funkzählerpflicht steht eddiweb nun vor einer Herausforderung, welche das bereits im Jahr 2003 entwickelte Programm an seine Grenzen bringt.

Wir haben dies zum Anlass genommen, unser Angebot in allen Aspekten an die aktuellen Standards anzupassen. Als Kunde genießen Sie mit Casameta alle Vorzüge einer zeitgemäßen Benutzeroberfläche mit neuen Programmfunktionen und können weiterhin einfach und rechtskonform abrechnen.

Die Funkzählerpflicht tritt am 01.01.27 in Kraft — alle relevanten Informationen finden Sie hier!

Welche Vorteile bietet Casameta?

Die Umstellung auf Casameta hat es uns ermöglicht, Ihnen viele brandneue Funktionen zur Verfügung zu stellen. Hier sind die größten Neuheiten im Schnelldurchlauf:

Funkanbindung
Durch unsere Connect-Gateways können Sie alle Zählerwerte aus Ihrer Liegenschaft automatisch empfangen und per Knopfdruck in Ihre Abrechnung übernehmen. Der Aufwand einer händischen Ablesung entfällt vollkommen.

Mieterportal mit Unterjähriger Verbrauchsinformation
Über das Mieterportal können Ihre Mieter monatlich Ihren Heizungs- und Wasserverbrauch kontrollieren – nicht erst mit Erhalt der jährlichen Abrechnung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, relevante Dokumente direkt im Portal zur Verfügung zu stellen.

CO2-Rechner
Mit unserem integrierten CO2-Rechner können Sie die CO2-Kosten und den zugehörigen Vermieteranteil, welche im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen, automatisch berechnen und die Positionen in Ihre Abrechnung einfügen.

App für mobile Endgeräte
Unsere Casameta-App ist ein Komplettpaket: Abrechner und Verwalter können unterwegs auf Ihre Liegenschaften zugreifen, Monteure können Zählerinstallationen direkt vor Ort in das System eintragen und Mieter können Ihre Verbrauchsdaten überall im Handumdrehen aufrufen.

Ob groß oder klein: die neuesten Änderungen können Sie immer hier nachlesen!

Weitere Informationen:

Wir wissen, dass ein Wechsel immer mit einer gewissen Anstrengung verbunden ist. Um die Umstellung zu erleichtern, haben wir eine umfangreiche Online-Hilfe angelegt, die jede Oberfläche und Funktion von Casameta genau beschreibt.

Bei allen weiteren Schwierigkeiten steht Ihnen unser Support mit Rat und Tat zur Seite!

Achtung: ab 2027 werden Funkzähler zur Pflicht!

Vermieter aufgepasst! Ab dem 01.01.2027 sind Sie verpflichtet, Ihre Liegenschaften mit fernablesbaren Zählern für den Wärme- und Warmwasserverbrauch auszustatten. Dies wurde in der 2021 in Kraft getretenen Änderung der Heizkostenverordnung beschlossen. Grundlage ist die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018.  Sie ist Teil des fortlaufenden Engagements, die CO2-Emissionen der EU-Mitgliedstaaten drastisch zu reduzieren und somit das bis 2030 gesetzte Ziel einer 40-prozentigen Reduktion in Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Heizungssysteme spielen beim Energiewandel eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ungefähr ein Drittel des gesamten CO2-Austoßes der Europäischen Union wird von Gebäuden verursacht. Um diesen Anteil zu senken, soll allen Nutzern von Wohn- und Gewerbeeinheiten die Möglichkeit gegeben werden, ihren Verbrauch genau nachzuverfolgen und mit dem Durchschnitt zu vergleichen. Ein Verständnis für das eigene Heizverhalten deckt unnötig hohe Verbräuche auf und schafft Anreiz, diese zu reduzieren. Dies spart dem Nutzer unnötige Kosten und schont unsere Umwelt. Zusätzlich erhalten Sie als Vermieter die Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Objektes detailgenau zu erfassen und damit eventuelle Problemzonen zu erkennen.

Um die hierfür notwendige Unterjährige Verbrauchsinformation (kurz: UVI) möglich zu machen, bedarf es monatlicher Verbrauchsdaten, wie sie durch Funkzähler übermittelt werden. Daher ist es bereits seit dem 01. Dezember 2021 Pflicht, bei der Anlage neuer Messsysteme ausschließlich fernablesbare Technik zu verwenden. Analoge Zähler dürfen im Augenblick nur noch als Ersatz für defekte Zähler in bereits bestehenden Systemen verbaut werden (§ 5 Abs. 2 HKVO). Solche bereits vorhandene Messtechnik darf aber nicht auf Dauer im Einsatz bleiben. Die Übergangsfrist für die Umrüstung auf Funkzähler geht nur noch bis Ende 2026. Ab Anfang des Jahres 2027 sind Funkzähler offiziell für alle Gebäude vorgeschrieben (§ 5 Abs. 3 HKVO).

Ausgenommen davon sind nur Sonderfälle nach § 11 HKVO und Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt. Im letzteren Fall findet die Heizkostenverordnung grundsätzlich keine Anwendung.

Damit Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen problemlos gerecht werden können, haben wir unser Casameta-Portal von Grund auf für die Nutzung von Funkzählern aufgebaut. Mit unseren Gateways werden die Zählerdaten aus Ihrer Liegenschaft direkt nach Casameta übertragen und können dort bequem per Knopfdruck in die Abrechnung übernommen werden. Sie bleiben unabhängig von Messdiensten und reduzieren dennoch Ihren Eigenaufwand auf ein absolutes Minimum!

Sie sind von der Änderung betroffen und haben noch keine Funkzähler einbauen lassen? Unsere zuverlässigen Montagepartner arbeiten überregional und sind gern für Sie da!

Supportzeiten zu den Feiertagen

Die besinnliche Jahreszeit ist Anlass, fröhliche Stunden mit geliebten Menschen zu genießen. Wenn Sie aber dennoch einen Moment finden, um die Heizkostenabrechnung anzugehen, so ist unser Support gern für Sie da.

Mit wenigen Ausnahmen erreichen Sie uns auch in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu den gewohnten Telefonzeiten.

Vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember und 01. Januar ist unser Büro aber nicht besetzt.

Falls Sie an diesen Tagen Hilfe benötigen, können Sie uns gern ein Support-Ticket zukommen lassen — wir kümmern uns um Ihr Anliegen, sobald unser Büro wieder besetzt ist und melden uns so schnell es geht bei Ihnen zurück.

Das Team von eddi24 bedankt sich für ein erfolgreiches Jahr, das ohne Sie nicht möglich gewesen wäre. Wir entwickeln unsere Plattform stets weiter und freuen uns darauf, Ihnen die Abrechnung in 2026 noch einfacher zu gestalten.

In diesem Sinne: Frohe Festtage und guten Rutsch!