Heizkostenabrechnung Online
Selbstständige Erstellung der Heizkostenabrechnung
Nutzen Sie Heizkostenabrechnung-Online, mit der Sie völlig eigenständig die Daten für Ihre Heizkostenabrechnung bearbeiten können:
- Anlage der Liegenschaft mit Wohneinheiten
- Pflege der Nutzer und Nutzerwechsel
- Pflege aller Zähler und Eingabe der Verbrauchswerte / Übernahme aus Casameta Connect
- Eingabe aller Kosten
- Starten der Berechnung und Erhalt der Abrechnungsunterlagen als PDF
- Support bei der Erstanlage1
Heizkostenabrechnung als Selbstabrechnung
Die Heizkostenabrechnung-Online umfasst die Abrechnung von Heizung und Warmwasser, falls dieses von der zentralen Heizungsanlage aufbereitet wird. Die Abrechnung des Warmwassers betrifft lediglich den Energiebedarf, der für die Erwärmung des Wassers aufzuwenden ist, nicht jedoch das Medium Wasser selbst. Möchten Sie dieses auch abrechnen, so empfiehlt sich die Abrechnung Plus oder eine zusätzliche Nebenkostenabrechnung.
27,99 €inkl. MwSt. je Einzelabrechnung2Nutzungspreis Heizkostenabrechnung Plus als Selbstabrechnung
Die Heizkostenabrechnung Plus umfasst die Abrechnung von Heizung und Warmwasser sowie des Kaltwassers in einer zusammenhängenden Abrechnung. Die Warmwasserabrechnung betrifft lediglich die für die Wassererwärmung aufzuwendende Energie. Die zusätzliche Kaltwasserabrechnung bezieht sich auf das für die Erwärmung benutzte Kaltwasser sowie das übrige Kaltwasser.
Die Abrechnung Plus empfiehlt sich, wenn Sie ansonsten neben der Heizkostenabrechnung eine Nebenkostenabrechnung mit lediglich Kaltwasserpositionen durchgeführt hätten. Die Abrechnung Plus spart in diesem Fall Geld und Sie erhalten die Abrechnung in kompakterer Form.
Korrekturen (Datenänderung und erneutes Abrechnen) sind innerhalb eines Abrechnungszeitraums kostenfrei. Davon ausgenommen ist eine nachträgliche Erhöhung der Anzahl Nutzparteien. In diesem Fall werden die Mehrkosten je Partei zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei der erstmaligen Abrechnung nach der Umstellung auf einen Folge-Abrechnungszeitraum fallen die regulären Nutzungskosten erneut an.
Heizkostenabrechnung Classic (optional)
eddi24 bietet die Heizkostenabrechnung auch als Abrechnungs-Service eddi24-Classic an.
Sie reichen uns dazu lediglich Ihre Unterlagen (Ablesung inkl. Rechnungen oder Kostenaufstellung) per E-Mail ein. Wir bereiten Ihre Liegenschaft rechtssicher vor, erstellen die fertige Abrechnung für das erste Abrechnungsjahr und senden Ihnen diese per E-Mail zu. Im Folgejahr können Sie entscheiden, ob Sie den Service weiter nutzen oder über eddi24 Abrechnung Online selbst abrechnen wollen.
- Rechtssichere Erst-Abrechnung
- Keine Vertragsbindung
- Wechsel im Folgejahr auf Online möglich
- Premium-Support
Die Kosten für die Heizkostenabrechnung Classic mit Abrechnung von Kaltwasser und Kanal betragen:
49,95 Euro inkl. 19% MwSt. je Einzelabrechnung
Sie haben die Wahl: Günstige Abrechnungspreise oder den Full-Service – eddi24-Online oder eddi24-Classic
Unterjährige Verbrauchsinformation
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht für Vermieter und Gebäudeeigentümer. Rechtsgrundlage ist die Heizkostenverordnung (HKVO), insbesondere die Regelungen zur Verbrauchstransparenz bei fernablesbaren Messgeräten.
Ab dem 01.01.2027 ist die Bereitstellung der UVI verpflichtend.
Gemäß § 6a Heizkostenverordnung (HKVO) müssen Nutzer von Gebäuden, die mit fernablesbaren Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern oder Warmwasserzählern ausgestattet sind, regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden. Die Informationen sind mindestens monatlich bereitzustellen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Mit dem Mieterportal von eddi24 sind Sie bereits heute optimal auf die gesetzlichen Anforderungen ab 2027 vorbereitet.
Das Casameta Mieterportal stellt für jeden Nutzer zur Verfügung:
- die „Unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI),
- die Einzelabrechnung für Heizkosten und / oder Nebenkosten,
- freigegebene Dokumente für die gesamte Liegenschaft sowie individuell für den Nutzer,
- das manuelle Ablesen von Zählerwerten.
Der Zugang erfolgt durch eine PIN oder einen QR-Code, welche dem Nutzer mitgeteilt werden. Für die Mitteilung an den Nutzer stehen E-Mail und Druckfunktionen zur Verfügung.
Die Kosten für das Mieterportal mit UVI betragen:
27 Euro inkl. 19% MwSt. pro Liegenschaft / Jahr
Die Gebühr für das Mieterportal wird als „Bereitstellung der UVI“ unter „Kosten der Verbrauchserfassung“ zusammen mit den Abrechnungsgebühren erhoben, wenn eine Liegenschaft mit einem Connect verknüpft und damit das Mieterportal mit Verbrauchswerten für jeden Nutzer bereitgestellt wird.
Die Kosten der UVI sind Teil der Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage nach HKVO §7 Abs. 2 umlagefähig und werden damit an die Nutzer vollständig weiter gegeben.
Beispielrechnung
Bei einem Dreifamilienhaus mit insgesamt einem Nutzerwechsel (4 Nutzparteien) ergeben sich folgende Kosten für die Abrechnung bei eddi24 (unabhängig von der Messgeräte-Ausstattung und -Anzahl):
Heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung als Selbstabrechnung: 4 * 27,99 € = 111,96 € inkl. 19% MwSt.
Heizkostenabrechnung als Selbstabrechnung mit Mieterportal (UVI): 4 * 27,99 € + 27 Euro= 138,96 € inkl. 19% MwSt.
Muster Heizkostenabrechnung Übersicht
Muster Heizkostenabrechnung Nutzer
Heizkostenabrechnung Plus
Heizkostenabrechnung Plus als Selbstabrechnung: 4 * 29,99 € = 119,96 € inkl. 19% MwSt.
Heizkostenabrechnung Plus als Selbstabrechnung mit Mieterportal (UVI): 4 * 29,99 € + 27 Euro= 146,96 € inkl. 19% MwSt.
Muster Heizkostenabrechnung Plus Übersicht
Muster Heizkostenabrechnung Plus Nutzer
Hinweise
1 Gerade bei der Erst-Anlage der Liegenschaft entstehen viele Fragen, deren Beantwortung über den Basis-Support nicht abgedeckt ist. Der Basis-Support umfasst dabei nicht mehr als insgesamt 15 Minuten telefonische oder schriftliche Beratung zur Bedienung des Programms.
Eine allgemeine Beratung zur Heiz- und Nebenkostenabrechnung ist in dem Basis-Support nicht enthalten.
2 Der Gesamtpreis errechnet sich aus der Anzahl an Nutzparteien.
Der resultierende Rechnungsbetrag kann gemäß §7 der Heizkostenverordnung als „Kosten der Verbrauchserfassung“ auf die Nutzparteien umgelegt werden.
